Festnahme einer jugendlichen Westberlinerin an der Mauer
2. September 1985
Information Nr. 375/85 über die Festnahme einer jugendlichen Einwohnerin von Berlin (West) nach erfolgtem ungesetzlichen Grenzübertritt in die Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 1. September 1985, gegen 19.10 Uhr drang die Einwohnerin von Berlin (West), [Name, Vorname] (17), geboren am [Tag, Monat] 1967 in Berlin, Tätigkeit Lehrling – Metallverarbeitung, wohnhaft 1 Berlin (West) 65, [Straße, Nr.], ohne Ausweisdokumente, im Bereich Berlin-Pankow, Leonhard-Frank-Straße – zusammen mit drei weiteren jugendlichen Personen – in das Territorium der DDR ein und bestieg die dortige Grenzmauer. Unmittelbar danach verlor sie den Halt und stürzte in den Handlungsraum der Grenztruppen der DDR, worauf ihre Festnahme erfolgte.
Sie hat durch den Sturz keine Verletzungen erlitten.
Die anderen beteiligten Personen entfernten sich in Richtung Berlin (West).
Wie die Untersuchungen ergaben, ist die [Name] schon wiederholt angefallen. Sie gehört seit 1983 einer Gruppierung in Berlin (West) an, die vorwiegend aus Jugendlichen besteht und mehrfach durch Handlungen an der Staatsgrenze der DDR in Erscheinung trat. Dabei kam es u. a. zum widerrechtlichen Betreten des Staatsgebietes der DDR, zum Besteigen der Grenzsicherungsanlagen sowie zu Versuchen der Kontaktaufnahme mit eingesetzten Grenzposten.
Es wird vorgeschlagen,
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gegenüber dem Senat von Berlin (West) durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR wegen der Duldung der fortgesetzten Grenzprovokationen zu protestieren,
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die [Name] über Jugendhilfe unverzüglich nach Berlin (West) zurückzuführen,
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im Zusammenhang mit dem Protest gegenüber dem Senat darauf hinzuweisen, dass diese großzügige Entscheidung in Anbetracht des jugendlichen Alters der [Name] unter der Berücksichtigung der besonderen Verantwortung des Senats für derartige Vorkommnisse ergangen ist.