Reaktionen aus Botschaften auf Transitregelung Sri Lanka
15. Juli 1985
Hinweis zur Reaktion von Auslandsvertretungen auf die Information der DDR über die Verfahrensweise gegenüber Bürgern aus Sri Lanka im Transitverkehr durch die DDR [O/146]
Ausgehend von der am 3. Juli 1985 getroffenen zentralen Entscheidung, wonach ab 15. Juli 1985 für Bürger Sri Lankas Transitvisa für den Transitverkehr über das Territorium der DDR – ausgenommen für den Transitverkehr zwischen der BRD und Westberlin – grundsätzlich nur noch durch die Auslandsvertretungen der DDR erteilt werden, erfolgte zwischenzeitlich durch das MfAA die Informierung der zuständigen Auslandsvertretungen der DDR und ihrerseits die gleichzeitige Weiterleitung der Information über diese souveräne Entscheidung der DDR an die entsprechenden Organe der Außenministerien dieser Staaten, sowie durch die Interflug an die infrage kommenden ausländischen Verkehrsträger.1
In diesem Zusammenhang wurden dem MfS folgende Reaktionen der ausländischen Partner bekannt:
Seitens der MfAA der UdSSR, der ČSSR, VR Bulgarien, VR Polen, der Ungarischen Volksrepublik und der SR Rumänien wurde volles Verständnis für die seitens der DDR getroffenen Regelungen zum Ausdruck gebracht und die Veranlassung der erforderlichen Schritte zugesichert.
In diesem Zusammenhang äußerten Vertreter des MfAA
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der VR Bulgarien, dass sie hinsichtlich der konsularischen Behandlung von Bürgern aus Sri Lanka ähnliche Überlegungen anstellen,
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der SR Rumänien, dass die Transitpolitik der SR Rumänien bereits generell dieser Verfahrensweise entspreche,
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der Ungarischen Volksrepublik, dass Bürgern aus Indien, Bangladesch und Sri Lanka bereits seit längerer Zeit Ein- und Transitreisen nur unter den Voraussetzungen gestattet werden, wie sie jetzt von der DDR festgelegt wurden.
Seitens des MfAA der ČSSR wurde die Überlegung geäußert, dass es gut wäre, über diese Fragen Konsultationen im Rahmen der Staaten des Warschauer Vertrages2 durchzuführen, zumal es bestimmte Probleme auch mit Bürgern arabischer Staaten gäbe. Auch die Zunahme terroristischer Aktivitäten lasse eine solche Konsultation nützlich erscheinen.
Seitens des MfAA Sri Lankas wurde Verständnis für die Regelung der DDR zum Ausdruck gebracht.
Man verwies auf ähnliche Entscheidung durch Großbritannien. Des Weiteren wurde die Vermutung geäußert, dass der Zeitpunkt der DDR-Entscheidung durch jüngste Restriktionen der Einreise von Bürgern Sri Lankas in einigen westlichen Ländern hervorgerufen worden sei.
Die Fluggesellschaft Sri Lankas, Air Lanka,3 akzeptierte die Entscheidung, dass ab 15. Juli 1985 keine Passagiere mehr von Sri Lanka auf den Linien der Interflug nach Berlin-Schönefeld gebucht werden dürfen.
(Einer Bitte der Air Lanka um Prüfung, ob am 12.7. und am 14.7.1985 über Kopenhagen und Wien auf der Linie der Interflug jeweils 100 Plätze gebucht werden können, wurde unter Hinweis auf nicht vorhandene Kapazität nicht entsprochen.)
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Österreichs bezeichnete es als fair und dem guten Geist der Beziehungen entsprechend, dass die DDR rechtzeitig informiere und keine vollendeten Tatsachen schaffe. Ihrerseits sei mit Maßnahmen der DDR bereits schon früher gerechnet worden.
Seitens des MfAA der Niederlande wurde die Information mit ausdrücklich bekundeter Erleichterung und Freude zur Kenntnis genommen. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass die DDR »mit kleiner Maßnahme« das Gesamtklima der bilateralen Beziehungen sehr positiv beeinflusse.
(Versuche der niederländischen Seite, diese Maßnahme der DDR so zu interpretieren, dass sich die DDR damit der politischen Einschätzung der Niederlande anschließe, wonach Tamilen in Sri Lanka nicht gefährdet seien, wurden zurückgewiesen.)
Im Zusammenhang mit der Übergabe von Briefen der Interflug an die Fluggesellschaften Finnair (Finnland), JAT (SFRJ), Iraqi Airways (Irak), Balkan Bulgarian Air4 (Bulgarien), TAROM (SR R, CSA (ČSSR) und Austrian Airlines5 (Österreich), brachten die Leiter dieser Auslandsvertretungen in der DDR das Verständnis für die seitens der DDR getroffenen Maßnahmen zum Ausdruck.
(Seitens der Austrian Airlines wäre bereits seit ca. vier Wochen darauf Einfluss genommen worden, möglichst keine Bürger Sri Lankas mehr zu befördern.)
Der stellvertretende Generaldirektor für politische Angelegenheiten im MfAA Italiens erklärte, dass diese Maßnahme seit längerer Zeit ausstand.
Das MfAA Maltas wurde über die maltesische Botschaft mit Note informiert.
Der Generaldirektor für konsularische Angelegenheiten im MfAA der Türkei sagte kommentarlos zu, alles Erforderliche zu veranlassen.
Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen der DDR bekundeten auch das MfAA Algeriens (unter Hinweis darauf, dass bisher nur eine sehr geringe Anzahl Bürger aus Sri Lanka in Erscheinung traten), das MfAA Pakistans (mit der Bitte, dieser Information ein Aide Memoire oder eine Note folgen zu lassen), das MfAA Finnlands, das Bundessekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der SFRJ und das Außenministerium der Syrischen Arabischen Republik.
In diesem Zusammenhang informierte der Vertreter des MfAA der SAR, dass Syrien seit drei Monaten Einreisen für Bürger Sri Lankas gesperrt habe. Außerdem seien gefälschte Pässe festgestellt worden (in Khartoum, Istanbul und New Delhi).
In der Zeit vom 1. bis 14. Juli 1985 reisten insgesamt 2 197 Bürger Sri Lankas im Transit nach Westberlin, davon
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über GÜST Schönefeld 2 069 Personen (darunter aus
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Moskau 1 140 Personen
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Budapest 336 Personen
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Wien 166 Personen
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Kopenhagen 109 Personen
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Sofia 62 Personen)
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über GÜST Frankfurt/Oder 125 Personen (darunter aus
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Moskau 80 Personen
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Brest 24 Personen
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Warschau 20 Personen)
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über GÜST Bad Schandau 3 Personen aus Prag
Mit Wirkung vom 15. Juli 1985, (00.01 Uhr) werden die getroffenen Festlegungen durchgesetzt.