Sowjetsoldat erschossen
8. April 1985
Anwendung der Schusswaffe durch eine Streife der GSSD gegen Angehörige der GSSD, Garnison Hillersleben, in Haldensleben, Bezirk Magdeburg am 7. April 1985 [K 2/36]
Am 7. April 1985, gegen 22.00 Uhr erfolgte in Haldensleben, Bezirk Magdeburg, durch einen diensthabenden Offizier einer Streife der Kommandantur der GSSD Haldensleben während einer tätlichen Auseinandersetzung mit vier Angehörigen der GSSD, Garnison Hillersleben, die Anwendung der Dienstpistole, wodurch ein Angehöriger tödlich verletzt wurde.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben:
Am 7. April 1985, gegen 22.00 Uhr wurden vor der HOG »Jugendtanz Café«, Haldensleben, vier Angehörige der GSSD (zwei Fähnriche, die Ehefrau eines Fähnrichs und ein Zivilangestellter), Garnison Hillersleben, durch eine Streife der Kommandantur Haldensleben der GSSD kontrolliert. Während der Kontrollhandlung leisteten die Angehörigen Widerstand, schlugen auf die Streife ein und verletzten den diensthabenden Offizier (Leutnant). Mit dem Ziel, diese tätliche Auseinandersetzung zu unterbinden, feuerte der Leutnant aus der Dienstpistole einen Warnschuss ab. Nachdem die Angehörigen der GSSD die Tätlichkeiten nicht einstellten, gab der diensthabende Offizier einen gezielten Schuss ab, wodurch der Zivilangestellte der GSSD verletzt wurde. Der Verletzte wurde auf ein Militärfahrzeug der GSSD zur Garnison Hillersleben abtransportiert. Er verstarb gegen 23.50 Uhr an den Folgen der erlittenen Verletzungen.
Anschließend begab sich der Leutnant in Richtung Kommandantur Haldensleben. Auf dem Weg zum Objekt (es befindet sich ca. 100 m vom Ereignisort entfernt) wurde er erneut von den drei Angehörigen der GSSD angegriffen und durch körperliche Einwirkung verletzt.
Durch Angehörige der Deutschen Volkspolizei wurden die Auseinandersetzungen unterbunden, die Täter dem VPK Haldensleben zugeführt sowie der Leutnant zur medizinischen Versorgung in das Krankenhaus Haldensleben eingeliefert.
Zum Zeitpunkt des Vorkommnisses fand in der HOG eine Jugendtanzveranstaltung statt. Circa 65 Personen befanden sich in der Nähe des Ereignisortes.
Am 8. April 1985 erfolgte nach Abstimmung zwischen den Militärstaatsanwälten der DDR und der GSSD die Übergabe des Leutnants sowie der weiteren Angehörigen der GSSD an den Militärstaatsanwalt der GSSD Magdeburg.
Bereits am 5. April 1985, gegen 22.15 Uhr erfolgte durch einen diensthabenden Offizier der GSSD im Zusammenhang mit der Kontrolle eines Angehörigen der GSSD in Nähe der HOG die Anwendung der Schusswaffe.
Der Angehörige der GSSD ergriff während der Kontrollhandlung die Flucht und konnte trotz Abgabe von sechs Warnschüssen aus der Dienstpistole am Ereignisort nicht gestellt werden.
(Nach vorliegenden Hinweisen wurde aufgrund von Vorkommnissen mit Angehörigen der GSSD durch die Kommandantur der GSSD Haldensleben in diesem Bereich eine verstärkte Kontrolltätigkeit angeordnet sowie für Angehörige der GSSD für die HOG »Jugendtanz-Café« Gaststättenverbot ausgesprochen.)