Straftaten durch Angehörige der Sowjetarmee 1984
11. März 1985
Hinweis zu im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1984 bekannt gewordenen Vorkommnissen mit Straftatencharakter unter Beteiligung von Angehörigen der GSSD [K 2/35]
In der Zeit vom 1. Januar 1984 bis 31. Dezember 1984 wurden den Schutz- und Sicherheitsorganen der DDR insgesamt 3 377 (2 898)* Vorkommnisse mit Straftatencharakter bekannt, die durch Angehörige der GSSD verursacht wurden.
* [Fußnote im Original: Zahlen in Klammern beziehen sich auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1983]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1983 erhöhte sich damit die Anzahl derartiger Vorkommnisse um 16,5 %, wobei insbesondere
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Angriffe gegen Leben und Gesundheit sowie Freiheit und Würde des Menschen – 217 (198), darunter 58 Straftaten der überwiegend mehrfachen Vergewaltigung von Bürgerinnen der DDR sowie Nötigung und Missbrauch zu sexuellen Handlungen;
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Diebstahlshandlungen am sozialistischen und persönlichen Eigentum – 1 629 (1 316), darunter allein im Monat Oktober 1984 insgesamt 183 derartige Vorkommnisse sowie
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schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle – 1 516 (1 369)
zum Teil erheblich zugenommen haben. Dabei konzentriert sich die Zunahme von Vorkommnissen vor allem auf das 2. Halbjahr 1984 (Diebstahlshandlungen, Verkehrsunfälle).
Seit Beginn des Jahres 1985 ist nach einem Rückgang der Anzahl derartiger Vorkommnisse im Monat Januar gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres im Monat Februar eine erneut steigende Tendenz festzustellen (Januar 1985 = 225; 1984 = 287; Februar 1985 = 257; 1984 = 253 Vorkommnisse).
Territoriale Schwerpunkte – bezogen auf die Ereignisorte der insgesamt festgestellten Vorkommnisse – bildeten nach wie vor die Bezirke und Kreise:
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Potsdam (Kreise Neuruppin, Potsdam, Jüterbog, Nauen)
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Magdeburg (Kreise Magdeburg, Burg)
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Halle (Kreis Halle)
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Erfurt (Kreis Gotha)
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Dresden (Kreise Dresden, Riesa)
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Neubrandenburg (Kreis Neustrelitz)
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Schwerin (Kreis Schwerin)
Die Straftaten der vorsätzlichen Körperverletzung, Vergewaltigung sowie des Missbrauchs zu sexuellen Handlungen erfolgten überwiegend gemeinschaftlich handelnd durch mehrere Täter und waren erneut durch ein brutales Vorgehen gekennzeichnet. Durch körperliche Misshandlungen erlitten die betroffenen DDR-Bürger zum Teil erhebliche gesundheitliche Schäden; vier Bürger der DDR sind an den Folgen der Verletzungen verstorben.
Zu einer Reihe von Fällen ist wiederum festzustellen, dass sich die Täter unerlaubt aus ihren Einheiten entfernt hatten bzw. unbefugt Militärkraftfahrzeuge ihrer Einheiten benutzten.
Bürger der DDR, die Angehörige der GSSD bei der Begehung von Straftaten stellten oder Angriffe gegen ihre Person abzuwehren versuchten, wurden tätlich angegriffen bzw. körperliche Einwirkung angedroht.
Territoriale Schwerpunkte der Straftaten (Körperverletzung, Vergewaltigung sowie Missbrauch zu sexuellen Handlungen) bildeten die Bezirke Halle, Magdeburg, Leipzig und Frankfurt/Oder.
Im Zusammenhang mit der Begehung von Diebstahlshandlungen am sozialistischen und persönlichen Eigentum – Anteil beträgt 48 % der insgesamt in diesem Zeitraum festgestellten Vorkommnisse – bilden auch weiterhin Wohnungen, Bungalows, Garagen, Kraftfahrzeuge sowie Betriebe einschließlich der Forstwirtschaft, Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn, Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte u. a. Verkaufseinrichtungen des sozialistischen und privaten Handels die Zielobjekte. Vorwiegend wurden u. a. Lebensmittel, Spirituosen, technische Gebrauchsgegenstände, Baumaterialien, Fahrräder, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge entwendet.
Häufig waren die von Einzeltätern sowie – mit zunehmender Tendenz – gemeinschaftlich handelnden Angehörigen der GSSD begangenen Diebstahlshandlungen mit der Verursachung weiterer erheblicher Sachschäden, z. B. durch gewaltsames Aufbrechen von Türen und Fenstern von Wohnungs-, Verkaufs- und Lagereinrichtungen sowie Kraftfahrzeugen verbunden.
(Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1984 wurde durch Angehörige der GSSD mit der Begehung von Diebstahlshandlungen am sozialistischen und persönlichen Eigentum ein materieller Schaden von über 1,5 Mio. Mark verursacht.)
Territoriale Schwerpunkte der Begehung von Diebstahlshandlungen durch Angehörige der GSSD sind die Bezirke Potsdam, Erfurt, Magdeburg, Schwerin, Neubrandenburg und Dresden.
Bei den im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1984 durch Angehörige der GSSD verursachten 1 516 Verkehrsunfällen wurden 47 Bürger der DDR getötet und 546 Bürger der DDR zum Teil schwer verletzt sowie ein – an den Unfallorten geschätzter – materieller Schaden von ca. 4,3 Mio. Mark verursacht.
Territoriale Schwerpunkte – bezogen auf die Unfallorte – bildeten die Bezirke Magdeburg – 379 Verkehrsunfälle –, Potsdam – 194 –, – Halle – 161 –, Dresden – 134 – und Frankfurt/Oder – 125 –.
Folgenschwere Verkehrsunfälle wurden in den letzten Monaten vor allem durch Angehörige der Garnisonen Riesa, Neustrelitz, Wismar, Vogelsang, Freienwalde, Zeitz, Gotha, Meiningen, Dresden, Bernau, Wittstock und Elstal verursacht.
Als häufigste Unfallursachen wurden ermittelt:
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Fahren mit überhöhter bzw. einer den Verkehrsbedingungen, den Fahrbahn-, Sicht- und Witterungsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit,
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Nichtgewährung der Vorfahrt für Benutzer von Hauptverkehrsstraßen,
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Nichtbeachtung des nachfolgenden Fahrzeugverkehrs beim Wechseln der Fahrspur bzw. Fahrtrichtung.
Als weitere Unfallursachen erwiesen sich insbesondere unbeleuchtet abgestellte Kraftfahrzeuge der GSSD auf Fahrbahnen bei Dunkelheit, Nebel oder schlechter Sicht, die Missachtung des Wendeverbots auf Autobahnen, das Führen von Kfz unter Alkoholeinfluss sowie Missachtung der Verbote für das Überqueren von Bahnübergängen.
Des Weiteren wurden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1984 in 157 (113) Fällen Vorkommnisse bekannt, bei denen durch Angehörige der GSSD fahrlässig mit Waffen, Munition und Sprengmitteln umgegangen wurde. Neben der Androhung bzw. Anwendung der Schusswaffe gegen Bürger der DDR – am 17. Februar sowie am 10. November 1984 wurde infolge Anwendung der Schusswaffe durch Angehörige der GSSD in Eberswalde, Bezirk Frankfurt/Oder bzw. Lossa, Kreis Nebra, Bezirk Halle je ein Bürger der DDR getötet – bildeten Verluste von Waffen, Munition und Sprengmitteln einen weiteren Schwerpunkt.
Insbesondere im Zusammenhang mit Übungshandlungen wurden an diesbezüglichen Marschstrecken durch Bürger der DDR, darunter Kinder, eine nicht geringe Anzahl an Munition, Spreng- und Zündmitteln, u. a. großkalibrige Granaten mit und ohne Zünder, Übungspanzerminen, Tellerminen, Flugkörper und Flugkörperbehälter, Handgranaten, Zünder, MPi-, Pistolen- und Leuchtsignalmunition, gefunden.
Darüber hinaus wurden durch unkontrolliertes Verschießen von Infanteriemunition, Granaten und anderen Geschossen während Übungsschießen z. T. erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursacht und Leben und Gesundheit von Bürgern der DDR gefährdet.
Die Häufung von durch Angehörige der GSSD begangener Straftaten sowie anderer schwerwiegender Rechtsverletzungen bzw. Vorkommnisse in einzelnen territorialen Bereichen, verbunden mit einer hohen Öffentlichkeitswirksamkeit, führten mehrfach zu teils erheblicher Beunruhigung unter der Bevölkerung sowie zu Eingaben an staatliche Organe mit der Forderung zur Einflussnahme auf die Überwindung derartiger Erscheinungen, auf Schadenersatz und Wiedergutmachung.
Insbesondere in derartigen Fällen war vielfach eine umfangreiche politisch-ideologische Arbeit der örtlichen Partei- und Staatsorgane erforderlich, um weitergehenden politisch-negativen Folgen und Auswirkungen vorzubeugen.
Im gleichen Zeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 1984) wurden den zuständigen Organen der DDR 417 (354) Vorkommnisse mit Straftatencharakter – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 17,8 % – bekannt, die durch Bürger der DDR begangen und in deren Folge Angehörige, deren zeitweilig in der DDR aufenthältlichen Familienangehörigen, Zivilangestellte, Einheiten und Einrichtungen der GSSD geschädigt wurden.
Bei diesen Vorkommnissen – sie nehmen einen weit geringeren Umfang gegenüber den durch Angehörige der GSSD verursachten Vorkommnissen ein – handelt es sich u. a. um
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306 (285) schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle – das entspricht einem Anteil von 73 % der insgesamt in diesem Zeitraum festgestellten Vorkommnisse – wodurch zwei Angehörige, darunter ein Oberst der GSSD, getötet und 26 Angehörige der GSSD verletzt wurden. Es entstand ein – am Unfallort geschätzter – materieller Schaden in Höhe von ca. 614 000 Mark.
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65 (49) Diebstahlshandlungen am sozialistischen und persönlichen Eigentum sowie Einzelfälle rowdyhafter Ausschreitungen und Angriffe gegen Leben und Gesundheit von Angehörigen der GSSD bzw. deren Familienangehörigen.
In Einzelfällen hatten diese Vorkommnisse – wie durchgeführte Untersuchungen ergaben – ihren Ausgangspunkt u. a. in Verärgerungen der Straftäter über von Angehörigen der GSSD begangene Straftaten und andere Rechtsverletzungen. Im Rahmen der eingeleiteten Untersuchungen wurde der überwiegende Teil der von Bürgern der DDR begangenen strafbaren Handlungen durch die zuständigen Organe der DDR aufgeklärt und gegen die Täter entsprechende strafprozessuale Maßnahmen eingeleitet.
Eine Reihe von strafbaren Handlungen, sämtlich außerhalb militärischer Objekte der GSSD, begangen, wurden durch
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Bürger der DDR im Zusammenwirken mit Angehörigen der GSSD durchgeführt, u. a. bei Eigentumsdelikten wie dem Aufkaufen gestohlener oder unterschlagener Gegenstände aus den Beständen der GSSD sowie Handel mit Diesel- und Vergaserkraftstoff. (Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Beteiligung des Kommandeurs – Dienstgrad Hauptmann – des Objektes der GSSD in Geba, Kreis Meiningen, Bezirk Suhl, und eines Fähnrichs des GSSD-Objektes Nohra an derartigen Handlungen, wobei erhebliche Mengen an Vergaser- und Dieselkraftstoff – insgesamt ca. 7 600 Liter – aus Beständen der GSSD an landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften sowie Privatpersonen veräußert wurden.)
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Fehlverhaltensweisen von Angehörigen der GSSD begünstigt, u. a. bei Waffendelikten, wo leichtfertiger Umgang mit Waffen, Munition und Sprengmitteln zu deren Verlust und zur unberechtigten Inbesitznahme durch Bürger der DDR führte.
Die insgesamt vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen der Bekämpfung und Zurückdrängung derartiger Vorkommnisse unterstreichen die dringende Notwendigkeit, das vertrauensvolle Zusammenwirken zwischen den zuständigen Organen der DDR und den Kommandeuren und Militärstaatsanwälten sowie den Verantwortlichen der Autoinspektionen der GSSD noch enger und effektiver zu gestalten.
Die zuständigen Organe der DDR betrachten dies als eine wesentliche Voraussetzung, um derartige Vorkommnisse schnell umfassend und konsequent aufzuklären, die Täter zu ermitteln und ihrer strafrechtlichen Verantwortung zuzuführen.
(Das entspricht dem Leninschen Grundsatz: »Es ist nicht wichtig, dass ein Verbrechen eine schwere Strafe nach sich zieht, wichtig ist aber, dass kein einziges Verbrechen unaufgedeckt bleibt.«)
Die zuständigen Organe der DDR sind entsprechend Artikel 5 des Abkommens über die zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR vom 12.3.19571 dafür verantwortlich, bei derartigen Straftaten alle notwendigen Sofortmaßnahmen zur schnellen Feststellung der Täter, umfassenden Sachverhaltsfeststellung, zur Beweisführung, Verhinderung der weiteren Tatausführung sowie der Vorbeugung möglicher Gefahren durchzuführen und das Vorliegen des Straftatverdachts zu prüfen.
Sie betrachten es davon ausgehend politisch und rechtlich als ihre Pflicht, den zuständigen Organen der GSSD alle aus diesen Sofortmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse und Hinweise schnellstens zur Verfügung zu stellen, damit diese ihrerseits alle notwendigen weiteren Maßnahmen zur Identifizierung und Ergreifung der Täter sowie zur Beweissicherung durchführen können.
Es wird damit stets die berechtigte Erwartung verbunden, dass die Kommandeure und Militärstaatsanwälte der GSSD den Organen der DDR die weitere erforderliche Unterstützung bei ihren Ermittlungen gewähren, besondere bei »Gefahr im Verzuge« (z. B. Verfolgung eines straftatverdächtigen flüchtigen Angehörigen der GSSD).
Ihr Umfang ist in den Artikeln 2, 9, 12, 16 und 18 des Rechtshilfeabkommens vom 2. August 19572 festgelegt (u. a.
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die Person des Täters ermitteln,
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Beweismittel sichern und herausgeben,
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bei vorliegendem Haftbefehl die Verhaftung der beschuldigten Person vornehmen, soweit sie in Objekten der GSSD vollstreckt werden muss,
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Durchsuchungen und Beschlagnahmen durchführen und
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dafür sorgen, dass Angehörige der sowjetischen Streitkräfte den Anordnungen der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeiorganen der DDR Folge leisten, d. h. auch zur Vernehmung als Zeuge oder Beschuldigter erscheinen).
Dem dient aber beispielsweise nicht, wenn sowjetische Kommandeure straftatverdächtige GSSD-Angehörige versetzen, kommandieren oder »nicht auffinden«, Diebesgut nicht herausgeben oder die Herausgabe vorläufig festgenommener oder verhafteter GSSD-Angehöriger fordern.
Es gibt auch eine Reihe von Beispielen, wo durch Angebote zur sofortigen Schadensersatzleistung versucht wurde, eine Anzeigenaufnahme und ihre Prüfung zu unterbinden, damit keine Sofortmeldung abgesetzt und dadurch das Vorkommnis beim Oberkommando der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland nicht bekannt werden soll. Es sind auch Beispiele bekannt, wo Geschädigte durch Angebot von Geld oder Geschenken zur Rücknahme ihrer Anzeige oder bei Vorliegen eines nach sowjetischen Recht zu beurteilenden Antragsdeliktes, wie z. B. Sexualstraftaten, zur Rücknahme des Strafantrages genötigt werden. Derartige Ansinnen werden konsequent zurückgewiesen.
In mehreren Fällen leisteten Angehörige der GSSD gegenüber Maßnahmen der DVP im Zusammenhang mit der Unterbindung von Rechtsverletzungen energischen Widerstand bzw. versuchten sie nach begangenen Straftaten sich durch Flucht einer vorläufigen Festnahme zu entziehen.
Eine höhere Wirksamkeit in der vorbeugenden Verhinderung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu erreichen sollte – im gemeinsamen Interesse – Anlass sein, über die Kommandeure, Leiter der Politorgane, Militärstaatsanwälte und Autoinspektionen sowie unter Einbeziehung der Partei- und Komsomolorganisationen3 der GSSD noch konsequenter auf die Durchsetzung entsprechender Befehle zur Wahrung von Sicherheit, Disziplin und Ordnung sowie stärkere erzieherische Einflussnahme auf die Achtung der Rechtsordnung der DDR der Angehörigen der GSSD hinzuwirken.
Unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte betrifft das u. a.
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Bestimmungen zum Schutze des Eigentums des Staates und seiner Bürger (dabei speziell über die Strafbarkeit der Wegnahme fremder Sachen – auch wenn sich der Täter daran nicht persönlich bereichert – und über die Pflicht zur Rückgabe entwendeter Sachen),
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die Straßenverkehrsordnung der DDR,
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die jagdrechtlichen Regelungen, wobei auch die in der »Vereinbarung zwischen dem Rat der sowjetischen Armeejagdgesellschaft und der Obersten Jagdbehörde der DDR über die Nutzung von Jagdgebieten, die Ausübung der Jagd und über die Beziehungen der Angehörigen der sowjetischen Armeejagdgesellschaft und der Mitglieder der Jagdgesellschaften der DDR« vom 1.10.1964 zu beachten sind,4
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die Pflicht, staatlichen Organen der DDR gegenüber wahrheitsgemäße Personalangaben zu machen, um es ihnen zu ermöglichen, schnell und unkompliziert feststellen zu können, ob es sich um eine GSSD-Person – gegebenenfalls welchen Standortes – handelt.
Die zuständigen Organe der DDR werden auch künftig alles in ihren Kräften stehende tun, die engen brüderlichen Bande zwischen unseren Parteien, Staaten, Völkern und Armeen wie einen Augapfel hüten und ständig weiter vertiefen sowie Handlungen und Vorkommnissen, die geeignet sind diese Beziehungen zu beeinträchtigen, energisch entgegenwirken.