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Überprüfung zum Artikel »Papst trifft frühere DDR-Häftlinge«

20. April 1985
Information Nr. 170/85 über die Ergebnisse der geführten Überprüfungen im Zusammenhang mit dem am 18. April 1985 in der BRD-Zeitung »Die Welt« veröffentlichten Artikel unter der Überschrift »Papst trifft frühere DDR-Häftlinge«

1. Die ehemaligen Bürger der DDR, Schmidt, Günter (38), geboren am [Tag, Monat] 1946 in Dresden und Gallus, Jutta (38), geboren am [Tag, Monat] 1946 in Dresden, beide wohnhaft 6921 Lobbach/Baden, [Straße, Nr.], streben an, die zuständigen Organe der DDR zur Genehmigung der Ausreise ihrer Kinder aus den geschiedenen Ehen zu veranlassen.1

Seit Oktober 1984 führen die genannten Personen öffentlichkeitswirksame Provokationen vor diplomatischen Einrichtungen der DDR in der BRD, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie mehrfach provokativ-demonstrative Plakataktionen in Westberlin im Vorfeld der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße durch, verbunden mit der Forderung der Genehmigung der Ausreise ihrer Kinder aus den geschiedenen Ehen Schmidt, Silvio2 (16), Gallus, Claudia (14), Gallus, Beate (12).3

Schmidt, Günter und Gallus, Jutta wurden am 6. Oktober bzw. 2. Dezember 1981 rechtskräftig geschieden. Im August 1982 unternahmen der Schmidt und die Gallus unter Mitnahme der angeführten Kinder den Versuch, die DDR unter Ausnutzung einer genehmigten Reise nach der SR Rumänien ungesetzlich nach der BRD zu verlassen. Beide wurden wegen landesverräterischer Agententätigkeit sowie ungesetzlichen Grenzübertritts zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Am 18.4.1984 wurden die Gallus und am 30.5.1984 der Schmidt aus dem Strafvollzug entlassen und nach der BRD übersiedelt.

Das Erziehungsrecht für das Kind Schmidt, Silvio wurde bereits mit der Ehescheidung der in der DDR weiter wohnhaften Kindesmutter übertragen. Rechtskräftig gerichtliche Entscheidungen über die Übertragung des Erziehungsrechts für die Kinder Gallus, Beate und Claudia an den in der DDR weiter wohnhaften Kindesvater erfolgten am 29.2.1984.

Von der Gallus, Jutta eingelegte Rechtsmittel wurden in der 1. und 2. Instanz als unbegründet zurückgewiesen.

Die zu den Erziehungsrechten getroffenen gerichtlichen Entscheidungen wurden auch unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten provokatorischen Auftritte von Schmidt und Gallus durch das Oberste Gericht der DDR geprüft und bestätigt. Es gibt keinerlei Veranlassung, diese Entscheidungen zu revidieren.

Die für die Erziehung der Kinder verantwortlichen Elternteile, die DDR-Bürger Schmidt, Monika (37) und Gallus, Christian (42) wollen auf das Recht und die Pflicht der Sorge für ihre Kinder nicht verzichten. Sie wandten sich mehrfach schriftlich an die zuständigen staatlichen Organe der DDR und an Rechtsanwalt Dr. Vogel4 mit der Bitte der Einflussnahme auf eine Unterbindung der Provokationen ihrer geschiedenen Ehepartner sowie deren ständige Versuche der negativen Beeinflussung ihrer Kinder.

Nach gründlicher Überprüfung der zuständigen staatlichen Organe der DDR fühlen sich die beiden Mädchen Claudia und Beate Gallus bei ihrem Vater wohl und stehen zu diesem.

Der Silvio Schmidt wurde während des Ehescheidungsverfahrens und danach bis zu seiner Festnahme am 31.8.1982 durch seinen Vater erheblich gegen die Mutter beeinflusst. [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]

Durch die Inspirierung seines Vaters lehnte Silvio nachfolgend bis jetzt eine ständige Rückkehr in den Haushalt seiner Mutter ab, obwohl ihm dort ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn hat sich inzwischen konsolidiert. Silvio hält sich an den Wochenenden und in den Ferien bei seiner Mutter und der Schwester auf. Ab September 1985 wird er eine Lehre als Kfz-Schlosser aufnehmen und dann ständig im Haushalt seiner Mutter leben.

2. Durch die in der BRD lebenden Hobusch, [Vorname 1]5 (36), geboren am [Tag, Monat, Jahr] und Hobusch, [Vorname 2]6 [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben] [Name 3] [Tag, Monat] 1957 [Adresse] wird die Ausreise des leiblichen Kindes [Name, Vorname 3] 1978, wohnhaft bei der Großmutter in [Ort, Adresse] gefordert.

[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]

Die provokatorische Forderung nach der Ausreise des Kindes wird durch die bekannte Feindorganisation »Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e.V.«7 direkt gesteuert und unterstützt, wobei Entscheidungen staatlicher Organe der DDR im Zusammenhang mit der Festlegung des Erziehungsrechts zum Kind [Vorname 3]8 und andere Fakten bewusst verfälscht dargestellt wurden.

[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben]

  1. Zum nächsten Dokument Information zu Protest für die Ausreise der Tochter

    20. April 1985
    Information über die öffentlichkeitswirksame Forderung der ehemaligen Bürger der DDR Hobusch, [Vorname 1] und [Vorname 2] zur Genehmigung der Ausreise ihrer leiblichen Tochter nach der BRD [K 1/148]

  2. Zum vorherigen Dokument Einnahmen Mindestumtausch, 8.–14.4.1985

    17. April 1985
    Information Nr. 161/85 über die Entwicklung. der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 8. April 1985 bis 14. April 1985