Direkt zum Seiteninhalt springen

Vorkommnisse westliche Besatzungstruppen (2)

10. Mai 1985
Information Nr. 174/85 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1985

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1985 reisten insgesamt 36 015 (31 599)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 7 864 (6 560) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 5 750 (5 125) Militärpersonen mit 1 631 (1 522) Militärfahrzeugen.1

* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1984«]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einem Anstieg der Anzahl der insgesamt von Berlin (West) aus eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 14,0 % und der Anzahl der eingefahrenen Kfz um 19,9 %.

Unter den Einreisenden befanden sich 1 350 (1 530) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 467 (519) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten; davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Einfahrten

MI der USA

416 (595)

171 (235)

MI Großbritanniens

438 (514)

137 (149)

MI Frankreichs

496 (421)

159 (135)

Damit ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Rückgang der Anzahl sowohl der mit MI-Fahrzeugen eingereist en Angehörigen der drei westlichen MI (- 11,8 %) als auch der durchgeführten Aufklärungsfahrten (- 10,0 %) festzustellen.

Diese Entwicklung resultiert aus einer erheblichen Abnahme der Anzahl der mit Aufklärungsfahrzeugen eingereisten Angehörigen der MI der USA (- 30,1 %) und Großbritanniens (- 14,8 %), die durch eine erneute Zunahme bezüglich der MI Frankreichs (+ 17,8 %) jedoch nicht ausgeglichen wird. Mit einem Anteil von 36,6 % (45,3 %) an den Gesamteinfahrten ist die MI der USA beteiligt. Danach folgt die MI Frankreichs mit 34,0 %.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1985 wurden in insgesamt 404 (417) Fällen Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR festgestellt, die von Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, insbesondere im Zusammenhang mit aktiven Aufklärungshandlungen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, begangen wurden.

Daran waren Angehörige der MI

der USA

in 46 (261) Fällen

Großbritanniens

in 134 (84) Fällen

Frankreich

in 224 (72) Fällen

beteiligt.

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein geringfügiger Rückgang um 3,1 % festzustellen.

Während die Anzahl begangener rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI der USA einen Rückgang um 215 Fälle (- 82,4 %) gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 aufweist, ist ein weiterer Anstieg derartiger Handlungen durch Angehörige der MI Frankreichs und Großbritanniens um 211,1 % bzw. 59,5 % zu beobachten.

Mehr als verdreifacht haben sich damit die von Angehörigen der MI Frankreichs begangenen Rechtsverletzungen. Ihr Anteil an der festgestellten Gesamtzahl derartiger Verstöße bildet mit 55,4 % den absoluten Schwerpunkt.

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1985 getroffenen 404 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 402 (408) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 46 (252) – Rückgang um 81,7 % –, Großbritanniens in 133 (84) – Anstieg um 58,3 % – und Frankreichs in 223 (72) – Anstieg um 209,7 % – Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen

[Ordnungswidrigkeit]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

288 (275)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO)

54 (41)

Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

55 (59)

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI Frankreichs und Großbritanniens mit den Aufklärungsfahrzeugen 691–0059 in 157 Fällen bzw. 61 XB 46 in 41 Fällen und 61 XB 49 in 37 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.

Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der MI Großbritanniens und Frankreichs mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 19792 in jeweils einem Fall in das mit Sperrgebietsschildern gesperrte Gebiet Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I, ein.

Die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete, sowie das verkehrswidrige Halten, Parken, Einordnen und Wenden erfolgten erneut vordergründig zur Durchführung von Aufklärungshandlungen an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD, Verladebahnhöfen sowie Transportwegen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen sowie zu dem Zweck, sich der Kontrolle durch die Schutz- und Sicherheitsorgane zu entziehen.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 452 (1 647) Fällen – Rückgang um 11,8 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984, was etwa dem festgestellten Rückgang an MI-Einfahrten und eingereisten MI-Angehörigen entspricht (vgl. Seite 2) – an Objekten und Anlagen der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen und Objekten festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

572 (665)

39,4

Objekten der GSSD

467 (373)

32,2

Objekten der Grenztruppen der DDR

110 (123)

7,6

Objekten des MdI

39 (102)

2,7

Objekten der NVA

29 (54)

2,0

Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 258 (662) Fällen – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 um 61,0 % – der MI Großbritanniens in 608 (632) Fällen – Rückgang um 3,8 % – und Frankreichs in 586 (353) Fällen – Anstieg um 66,0 % – beteiligt.

Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte

der GSSD

[–]

Berlin-Karlshorst

464 (370)

des MfS

[–]

Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee

145 (298)

Berlin-Treptow, Schnellerstraße

56 (63)

Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee

30 (33)

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

77 (60)

der Grenztruppen der DDR

[–]

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

77 (62)

Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße

6 (35)

Den territorialen Schwerpunkt der Aufklärungstätigkeit der drei westlichen MI bildete im Berichtszeitraum wiederum das Gebiet Berlin-Karlshorst mit den dort befindlichen Objekten der GSSD sowie die Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, Wiesengrundstraße. Im Mittelpunkt der Aufklärungsaktivitäten stand im Berichtszeitraum Panzertechnik der GSSD.

Die intensivsten Aufklärungsaktivitäten wurden während der Verladung von Kampftechnik der GSSD auf der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn am 17. März 1985 sowie am 22. März 1985 (Entladung) festgestellt.

Am 17. März 1985 traten sieben MI-Aufklärungsfahrzeuge (USA 4, Großbritannien 3) mit insgesamt 18 MI-Angehörigen (USA 8, Großbritannien 10) durch Aufklärungshandlungen – unter Einsatz optischer und fototechnischer Hilfsmittel sowie Verwendung von Kleinsttonbandgeräten – zur Dokumentierung der Kampftechnik in Erscheinung. Gleichgeartete arbeitsteilig organisierte Aktivitäten wiederholten sich am 22./23. März 1985, wobei insgesamt fünf MI-Aufklärungsfahrzeuge (Frankreich 3, Großbritannien 2) mit elf MI-Angehörigen (Frankreich 7, Großbritannien 4) im Schwerpunktbereich festgestellt wurden.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1985 in

141 (205) Fällen

bis zwei Stunden

Rückgang 31,2 %

170 (191) Fällen

von zwei bis vier Stunden

Rückgang 11,0 %

156 (123) Fällen

über vier Stunden

Anstieg 26,8 %

auf.

Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis zwei Stunden

Fälle

zwei bis vier Stunden

Fälle

über vier Stunden

Fälle

der USA

121 (177)

47 (54)

3 (4)

Großbritanniens

10 (10)

26 (31)

101 (108)

Frankreichs

10 (18)

97 (106)

52 (11)

Damit setzt sich die seit Anfang 1983 festzustellende Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten weiter fort. Bezogen auf die MI der USA zeigt sich das in einem überdurchschnittlichen Absinken der Kurzeinfahrten während bei der MI Frankreichs ein absoluter Anstieg der langzeitigen Aufklärungsfahrten auf fast das Fünffache zu beobachten ist.

Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI im I. Quartal 1985 in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt ca. 1 664 Stunden, gegenüber 1 476 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das entspricht – trotz gleichzeitig gesenktem personellen und Kfz-technischen Aufwandes – einer Steigerung um 12,7 %.

Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verletzungen der Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA:

(Zu beachten ist, dass seit November/Dezember 1984 durch die MI der USA offensichtlich auch zur gegenseitigen Absicherung und Unterstützung überwiegend jeweils zwei MI-Fahrzeuge zu gemeinsamen Aufklärungsfahrten eingesetzt werden.)

Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit den Aufklärungsfahrzeugen BC-102 und BC-103 der MI der USA u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 24. Januar 1985, 9.42 Uhr fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Oberspree vom Bruno- Bürgel-Weg aus zum Spreeufer und parkten an der Eisenbahnbrücke. Die Insassen verließen die Fahrzeuge. Zwei Angehörige der USA-Armee begaben sich unter die Eisenbahnbrücke und brachten von dort aus Fototechnik in verschiedene Richtungen jeweils mit der Brücke im Mittelpunkt zum Einsatz. 10.11 Uhr befuhren beide Fahrzeuge in Berlin-Lichtenberg bei auf »gelb« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Straße der Befreiung/3Rosenfelder Straße in Richtung Stadtzentrum.

Am 29. Januar 1985, 14.09 Uhr befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Treptow bei auf »gelb« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Köpenicker Landstraße/Dammweg.

Am 21. Februar 1985, 14.02 Uhr befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (zwei bzw. drei Insassen) in Berlin-Mitte bei auf »gelb« bzw. »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Mühlendamm/Spandauer Straße in Richtung Grunerstraße.

Am 26. Februar 1985, 10.50 Uhr bis 10.57 Uhr hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Grünberger Straße vor der Verkaufsstelle für Organisationsbedarf verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei Angehörige der USA- Armee befanden sich in vorgenannter Verkaufsstelle.

11.31 Uhr befuhren beide MI-Fahrzeuge in Berlin-Bohnsdorf die ab Spechtstraße für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straße 9564 und hielten bis 11.38 Uhr an der Objektbegrenzung des Flughafens Schönefeld nahe der Landebahn. Die Beifahrer beider MI-Kfz begaben sich zur Objektbegrenzung und entwickelten Aufklärungsaktivitäten unter Einsatz von Fototechnik und optischen Hilfsmitteln in Richtung Flughafen. Von 11.41 Uhr bis 11.48 Uhr parkten beide MI-Fahrzeuge in der Straße 9575 vor dem Grundstück Nr. 355. Alle Insassen hatten die Fahrzeuge verlassen und setzten Fototechnik in Richtung einer sich im Landeanflug befindlichen IL 18 der Interflug ein.

Am 13. Januar 1985, 11.09 Uhr fuhren Angehörige der USA-Armee mit den Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA BC-102 (zwei Insassen) und BC-105 (drei Insassen) in Berlin-Mitte bei auf »gelb« bzw. »rot« geschalteter Lichtsignalanlage von der Karl-Liebknecht-Straße nach links in den Alexanderplatz ein.

Am 19. März 1985, 14.31 Uhr, durchfuhren Angehörige der USA-Armee mit den Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA, BC-102 (drei Insassen) und BC-104 (zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Dottistraße und bogen, trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts«, nach links in die Ruschestraße ein, wo sie in Höhe des VEB GIMO durch VK-Posten zum Halten und Wenden aufgefordert wurden. Unter Missachtung der Zeichengebung des VK-Postens fuhren beide MI-Fahrzeuge nebeneinander bis zur Ein- und Ausfahrt des Dienstobjektes des MfS und hielten dort verkehrswidrig im Halteverbot. Daraufhin wurde das MI-Fahrzeug BC-104 durch einen VK-Posten an der Weiterfahrt gehindert. Das MI-Fahrzeug BC-102 fuhr sofort ca. 20 m vor, um unmittelbar danach provokatorisch, den dazwischen befindlichen VK-Posten gefährdend, rückwärts an das MI-Fahrzeug BC-104 heranzufahren. Nach ca. 20 Sekunden setzten beide MI- Fahrzeuge die Fahrt in Richtung Josef-Orlopp-Straße fort, wobei durch kurzzeitiges Anhalten an der Einmündung Gotlindestraße das bestehende Halteverbot verletzt wurde. Gegen 14.47 Uhr befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge, aus Richtung Glaschkestraße kommend, die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Magdalenenstraße und Roedeliusplatz in Richtung Alfredstraße.

Am 17. März 1985, 15.09 Uhr befuhren Angehörige der USA-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104 (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick aus Richtung Köpenicker Allee den für alle Fahrzeuge gesperrten Weg zur Kleingartenanlage »Gartenfreunde Wuhlheide« bis zum Bahndamm. Von 18.20 Uhr bis 18.33 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee/Ecke Verlängerte Waldowallee. In diesem Zeitraum passierte eine Kolonne Panzertechnik der GSSD den genannten Standort. Dabei besprach der Fahrer des MI-Kfz ein Tonaufzeichnungsgerät, während die Beifahrerin Fototechnik mit Blitzlichteinrichtung zum Einsatz brachte.

Am 13. Februar 1985, 13.54 Uhr befuhren Angehörige der USA-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105 (drei Insassen) in Berlin-Mitte verkehrsgefährdend die Kreuzung Friedrichstraße/Unter den Linden bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage. 13.56 Uhr richtete der Beifahrer in der Karl-Liebknecht-Straße aus dem MI-Fahrzeug heraus Fototechnik gegen einen mit Containern beladenen Lkw de r GSSD.

Am 6. März 1985, 6.17 Uhr fuhren Angehörige der USA-Armee mit den Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA, BC-33 (zwei Insassen) und BC-105 (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst aus der Hermann-Duncker-Straße6 bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage nach links in die Straße An der Wuhlheide. 6.45 Uhr verstießen die Angehörigen der USA-Armee in gleicher Weise gegen die Bestimmungen der StVO, indem sie in Berlin-Köpenick vom Fürstenwalder Damm bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage nach links in die Salvador-Allende-Straße einfuhren.

MI Großbritanniens:

Mit dem Aufklärungsfahrzeug 61 XB 46 der MI Großbritanniens wurden durch Angehörige der britischen Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR begangen:

Am 18. Februar 1985, 11.05 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Friedrichsfelde bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Am Tierpark/Alfred–Kowalke-Straße in Richtung Straße der Befreiung. 12.40 Uhr wendete es in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, Nähe Waldowallee und überfuhr dabei zwei Sperrlinien. Von 13.18 Uhr bis 13.30 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin-Prenzlauer Berg, Milastraße am Kaufhaus »Fix« verkehrswidrig im Halteverbot. 13.51 Uhr fuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« von der Straße An der Wuhlheide nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Heidecasinoweg7 ein.

13.59 Uhr fuhr das gleiche Fahrzeug trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts« vom Privatweg I nach links in die Straße An der Wuhlheide.

Am 22. Februar 1985, 10.14 Uhr bis 10.15 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Pankow Prenzlauer Promenade verkehrswidrig auf dem Fußweg der Brücke über die Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn im Halteverbot. 10.57 Uhr wendete es in Berlin-Mitte, Hans-Beimler-Straße8 verkehrsgefährdend vor der Straßentunnelausfahrt, überquerte dabei zwei Sperrlinien, eine Sperrfläche sowie die Tunnelfahrbahnen.

Am 27. Februar 1985, 12.24 Uhr bis 12.26 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, Straße An der Wuhlheide unmittelbar hinter der Kreuzung Edisonstraße, verkehrswidrig auf dem Gehweg im Halteverbot. Von dieser Position aus realisierten die Angehörigen der britischen Armee aus dem Fahrzeug heraus visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung eines Lkw der GSSD, der die Edisonstraße/Hermann-Duncker-Straße befuhr. Jeweils um 12.47 Uhr und 12.48 Uhr wurde in Berlin-Rahnsdorf, Biberpelzstraße das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet.

Am 5. März 1985, 12.27 Uhr wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Friedrichshain, am Stralauer Platz – vor Einmündung Andreasstraße – unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen »geradeaus und rechts«. 12.52 Uhr fuhr es von der Straße der Pariser Kommune von der rechten Geradeausspur verkehrswidrig über die Sperrlinie in die Rechtsabbiegerspur in die Karl-Marx-Allee.

Angehörige der britischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug 61 XB 47 der MI Großbritanniens u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 9. Januar 1985, 14.00 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen, davon drei Zivilisten) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei viermal das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (dreimal außer Anlieger) missachtet wurde.

Von 14.03 Uhr bis 14.08 Uhr stand das Fahrzeug auf der Verladeeinrichtung, wobei die Angehörigen der britischen Armee aus dem Fahrzeug heraus visuell Aufklärungshandlungen in Richtung abgestellter Panzertechnik der GSSD tätigten.

Am 10. Januar 1985, 9.04 Uhr bis 9.07 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I am Hintereingang des Objektes der GSSD.

Zwei Angehörige der britischen Armee bestiegen zur Erlangung einer erhöhten Position das Dach des MI-Fahrzeuges und entwickelten unter Zuhilfenahme von Ferngläsern visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung GSSD-Objekt.

11.21 Uhr bis 11.31 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Johannisthal, Straße am Flugplatz auf dem Gelände am Objekt des Wachregimentes des MfS. Auf den dort befindlichen Rohrleitungen für die Fernwärmeversorgung stehend tätigten die Angehörigen der britischen Armee visuell Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres. Um 12.11 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei viermal das dort bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (dreimal außer Anlieger) missachtet wurde. Ab 12.12 Uhr hielt das Fahrzeug Nähe der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn. Zwei Angehörige der britischen Armee verließen das Kfz in Richtung Rangierbahnhof, überquerten einen abgestellten Güterzug mit Plattenwagen und begaben sich zu einem ebenfalls stehenden Güterzug mit verladenen fabrikneuen Militärtransportfahrzeugen der GSSD. Sie fotografierten die verladene Militärtechnik und stellten anhand des Wagenzettels den Bestimmungsort Demmin fest.

12.50 Uhr erfolgte die Weiterfahrt über Wiesengrundstraße in Richtung Verlängerte Waldowallee.

Am 15. Februar 1985, 8.54 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Robert-Siewert-Straße in Richtung des dortigen Objektes der GSSD. 9.11 Uhr hielt es in Berlin-Biesdorf am Bahndamm Nähe Hadubrandweg. Der Beifahrer bestieg durch die Dachluke hindurch das Dach des MI-Fahrzeuges und beobachtete stehend unter Verwendung optischer Hilfsmittel das Gelände des Rangierbahnhofes Wuhlheide. Ab 9.53 Uhr bewegte sich das MI-Fahrzeug in Langsam-Fahrt in Berlin-Biesdorf an der Südseite des NVA-Objektes Köpenicker Straße entlang. Dabei stand der Beifahrer auf dem Dach des Aufklärungsfahrzeuges und realisierte bei mehrmaligem Halt unter Einsatz optischer Hilfsmittel Aufklärungsaktivitäten über die Objektbegrenzung hinweg in Richtung Objektinneres.

Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 61 XB 49 u. a.:

Am 17. Januar 1985, 13.00 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Kiesweg. Von 13.02 Uhr bis 13.12 Uhr fuhr es bis zum Stellwerk W 6 auf der Panzerstrecke der GSSD an einem auf dem parallellaufenden Gleis zur Abfahrt bereitgestellten Transportzug mit Panzertechnik der GSSD entlang, wobei der Beifahrer aus dem MI-Fahrzeug heraus Fototechnik in Richtung des Transportzuges zum Einsatz brachte.

Am 29. Januar 1985, 10.19 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Treptow aus der Linksabbiegerspur der Kreuzung Elsenstraße/Am Treptower Park geradeaus weiter und hielt bis 10.22 Uhr in der Elsenstraße am Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Der Fahrer begab sich zum Alarmtor des Objektes und nutzte einen Spalt zur Durchführung visueller Aufklärungshandlungen gegen das Objektinnere. 10.39 Uhr hielt das MI-Fahrzeug in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee vor der Einfahrt des MfS-Objektes im Halteverbot. Von 10.40 Uhr bis 10.51 Uhr bewegte sich das MI-Fahrzeug am genannten Objekt entlang. Bei mehrmaligem Halt stieg der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges jeweils durch das geöffnete Schiebedach auf das Dach des Fahrzeuges und brachte Fototechnik mit Wechselobjektiven unterschiedlicher Brennweiten in Richtung Objektinneres zum Einsatz. Von 10.55 Uhr bis 11.16 Uhr tätigten die zwei Angehörigen der britischen Armee, auf dem Dach des MI-Fahrzeuges stehend, visuell Aufklärungshandlungen von der Straße am Flugplatz aus gegen das gleiche Objekt. Von 11.28 Uhr bis 11.30 Uhr hielt das MI-Fahrzeug in der Straße Groß-Berliner Damm vor dem dortigen Objekt des MfS verkehrswidrig im Halteverbot. Von 11.32 Uhr bis 11.42 Uhr blockierte es die Einfahrt des Objektes des MfS, Segelfliegerdamm durch verkehrswidriges Halten im bestehenden Halteverbot.

Am 17. März 1985, 15.00 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Brunnengalerie. Ein Angehöriger der britischen Armee realisierte auf dem Bahndamm, Nähe Stellwerk W 8 stehend, mithilfe eines Fernglases Aufklärungshandlungen in Richtung auf der dortigen Freifläche abgestellter Panzertechnik der GSSD. Er besprach dabei ein mitgeführtes Tonaufzeichnungsgerät. 15.07 Uhr näherte sich dem genannten Standort ein uniformierter Angehöriger der Sicherungskräfte.

In diesem Moment verließ der britische Armeeangehörige eilig das Bahngelände, stieg in das Aufklärungsfahrzeug, das sofort mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Hadubrandweg abfuhr.

Am 20. März 1985, 11.56 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (fünf Insassen) in Berlin-Biesdorf aus Richtung S-Bahnhof Wuhlheide die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße. 12.10 Uhr parkte es Ecke Dankratweg am Bahndamm. Vier Angehörige der britischen Armee verließen das MI-Fahrzeug, um Fototechnik gegen einen in Richtung Biesdorfer Kreuz passierenden Transportzug mit verladener Militärtechnik zum Einsatz zu bringen. 12.19 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug Ecke Köpenicker Straße/Paulinenauer Straße verkehrswidrig im Halteverbot. Vier britische Armeeangehörige setzten Fototechnik zur Dokumentation von im Inneren des dortigen NVA-Objektes getarnt abgestellter Militärtechnik ein.

Am 22. März 1985, 18.20 Uhr bis 18.24 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Ecke Köpenicker Allee/Kiesweg. Beide Angehörige der britischen Armee standen neben dem Fahrzeug, brachten Fototechnik in Richtung einer den Standort passierenden Panzerkolonne der GSSD zum Einsatz und besprachen ein Tonaufzeichnungsgerät.

Am 30. Januar 1985, 9.35 Uhr bis 9.37 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen), 24 XH 83, der MI Großbritanniens in Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße unmittelbar vor der Einfahrt des dortigen Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. 9.46 Uhr befuhr es den für alle Fahrzeuge gesperrten Grenzweg und hielt bis 9.50 Uhr am Objekt der GSSD.

Der Beifahrer verließ das MI-Fahrzeug, kletterte auf den Schrank eines Kabelaufführungspunktes am Grundstück Nr. 219 und nutzte diese erhöhte Position zur Durchführung visueller Aufklärungshandlungen in Richtung GSSD-Objekt. Von 10.01 Uhr bis 10.03 Uhr hielt das MI-Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße an der Einfahrt des Objektes der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot. Von 12.25 Uhr bis 12.31 Uhr folgte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, ab Fürstenwalder Damm einer Fahrzeugkolonne der Grenztruppen der DDR, wechselte in die Sicherheitsabstände zwischen den Fahrzeugen und überholte danach die Kolonne. Nähe Rialtoring hielt das MI-Fahrzeug auf dem Gehweg Fürstenwalder Allee, ließ die Kolonne passieren, fuhr verkehrsgefährdend auf dem Gehweg neben der Kolonne her und hielt Nähe Lagunenweg an. Danach folgte das MI-Fahrzeug der Kolonne bis zur Einfahrt in das Objekt der Grenztruppen in der Fahlenbergstraße. Dabei brachten die Angehörigen der britischen Armee aus dem Fahrzeug heraus Fototechnik gegen die Militärkolonne sowie durch die geöffneten Objekttore hindurch in Richtung Objektinneres zum Einsatz. 12.31 Uhr bis 12.33 Uhr hielt es in der Fahlenbergstraße in Nähe der Einfahrt des Objektes der Grenztruppen verkehrswidrig im Halteverbot.

MI Frankreichs:

Am 27. Februar 1985, 9.38 Uhr bis 9.40 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 661–2627, (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße/Hegemeisterweg verkehrswidrig im Halteverbot. 10.33 Uhr fuhr es in Berlin-Prenzlauer Berg, von der Grellstraße bei vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« nach links in die Greifswalder Straße.

Am 1. März 1985, 8.48 Uhr fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg von der Kastanienallee in die für die Einfahrt (außer Bus) gesperrte Pappelallee.

9.07 Uhr fuhr es in Berlin-Weißensee von der Klement-Gottwald-Allee9 trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus«, (außer Bus) nach links in die Falkenberger Straße. Von 10.49 Uhr bis 10.50 Uhr hielt das MI-Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße/Hegemeisterweg verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 4. Februar 1985, 13.33 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671–0052, (vier Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Straße der Pariser Kommune bei vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« nach links in die Karl-Marx-Allee. 13.45 Uhr bis 13.48 Uhr hielt es in Berlin-Friedrichsfelde, Am Tierpark vor dem Objekt des MfS verkehrswidrig im Halteverbot, wendete anschließend und überfuhr dabei eine Sperrlinie.

13.54 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße10 bis zum Museum des Sieges und zurück.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 691–0059, begingen Angehörige der französischen Armee u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 3. Januar 1985, 11.43 Uhr bis 11.45 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf in der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straße 52211 am Alarmtor des dortigen Objektes der Grenztruppen der DDR. Ein Angehöriger der französischen Armee stieg auf das Dach des MI-Fahrzeuges und brachte von dieser erhöhten Position aus Fototechnik in Richtung von im genannten Objekt abgestellter Militärtechnik zum Einsatz.

Am 11. Januar 1985, 11.02 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide bei vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I bis zum Hintereingang des dortigen Objektes der GSSD und hielt dort bis 11.10 Uhr. 11.34 Uhr bis 11.36 Uhr hielt es in Berlin-Schöneweide, Adlergestell, Nähe Betriebsbahnhof Schöneweide, verkehrswidrig auf dem Gehweg. Der Beifahrer brachte dabei aus dem MI-Fahrzeug raus Fototechnik in Richtung auf einem Güterwagen verladener Militärtechnik zum Einsatz.

12.29 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg und hielt vor den Alarmtoren des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Dabei brachte der Beifahrer Fototechnik in Richtung Objektinneres zum Einsatz, wo zu diesem Zeitpunkt an Militärfahrzeugen gearbeitet wurde. Der Einsatz der Fototechnik erfolgte unmittelbar neben einem ordnungsgemäß aufgestellten Schild, das in englisch-, französisch-, russisch- und deutschsprachiger Aufschrift das Fotografieren verbietet.

Am 15. Januar 1985, 12.58 Uhr folgte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen, davon ein Zivilist) in Berlin-Karlshorst über die für alle Fahrzeuge gesperrten Straßen Fritz-Schmenkel-Straße (außer Anlieger) und Arberstraße (außer Dienst-Kfz) einem Lkw der GSSD bis zum dortigen Objekt der GSSD. Dabei wurde wiederholt Fototechnik aus dem MI-Fahrzeug heraus in Richtung des genannten GSSD-Fahrzeuges in Aufnahmeposition gebracht.

14.02 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I und hielt bis 14.11 Uhr am Hintereingang des dortigen Objektes der GSSD. Zum Zwecke der Durchführung von Aufklärungshandlungen gegen das genannte Objekt unter Verwendung optischer Hilfsmittel stellte sich der Fahrer auf den Türschweller des MI-Fahrzeuges.

Am 7. Februar 1985, von 14.20 Uhr bis 1433 Uhr wurde das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen in Zivil) ab Berlin-Oberschöneweide, Edisonstraße innerhalb einer Kolonne von Militärfahrzeugen bewaffneter Organe der DDR mitfahrend festgestellt.

Im Stauraum der Kreuzung Schnellerstraße/Karlshorster Straße fuhr ein Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei vor das MI-Fahrzeug und ein Angehöriger der Deutschen Volkspolizei lotste die Kolonne der Militärfahrzeuge durch entsprechende Zeichengebung am MI-Fahrzeug vorbei. Unter Missachtung der Zeichengebung überfuhr das Aufklärungsfahrzeug eine Sperrlinie und passierte den Kreuzungsbereich bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage, um der Militärfahrzeugkolonne weiter zu folgen. Im Bereich der Fahrbahneinengung Grünauer Straße/Adlergestell wurde das MI-Fahrzeug durch einen Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei für ca. 10 Minuten an der Weiterfahrt gehindert und dadurch von der Militärkolonne getrennt. Aus dem MI-Fahrzeug heraus hatte ein Insasse an beiden genannten Blockierungsorten Fototechnik sowohl gegen die Kolonne der Militärfahrzeuge als auch gegen den blockierenden Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei zum Einsatz gebracht.

Am 11. Februar 1985, 13.26 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Zivilisten) in Berlin-Karlshorst, von der Köpenicker Allee aus die für alle Fahrzeuge gesperrte Wiesengrundstraße und 13.32 Uhr in Berlin-Biesdorf die Guntramstraße, die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrt ist.

Am 22. Februar 1985 missachteten die Insassen (zwei Zivilisten) des Aufklärungsfahrzeuges das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger):

  • 10.36 Uhr in Berlin-Karlshorst, Fritz-Schmenkel-Straße;

  • 10.37 Uhr in Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee;

  • 11.17 Uhr und 11.49 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I.

Zu beiden letztgenannten Zeiten fuhr es jeweils trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) von der Straße An der Wuhlheide nach links in den Privatweg I ein.

Am 1. März 1985, 14.08 Uhr bis 14.18 Uhr umfuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen, davon ein Zivilist) in Berlin-Rahnsdorf das Objekt der Grenztruppen der DDR, wobei das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) 14.07 Uhr im Lagunenweg, 14.14 Uhr in der Biberpelzstraße und 14.16 Uhr in der Straße 522 missachtet wurde. Während mehrmaligem Halt entwickelten die Angehörigen der französischen Armee, zur Verbesserung der Einsichtmöglichkeiten mehrfach auf den Türschweller des MI-Fahrzeuges stehend, visuell Aufklärungsaktivitäten in Richtung von im Objektinneren abgeparkter Militärfahrzeuge.

Am 13. März 1985 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf unter Missachtung des bestehenden Verkehrsverbotes für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) um 12.12 Uhr und 12.21 Uhr den Lagunenweg; 12.13 Uhr und 12.22 Uhr die Biberpelzstraße und 12.14 Uhr sowie 12.24 Uhr die Straße 522.

Am 21. März 1985, 13.46 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Zivilisten) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße in Richtung Museum des Sieges.

Am 22. März 1985, 15.43 Uhr bis 15.47 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Balzerweg, Nähe Bahndamm. Beide Angehörige der französischen Armee tätigten intensive Aufklärungshandlungen in Richtung eines Militärtransportzuges der GSSD, der in den Verladebahnhof rangiert wurde. Dabei setzten der Fahrer auf dem Türschweller des MI-Fahrzeuges stehend sowie der Beifahrer vom Bahndamm aus Fototechnik ausschließlich gegen Panzer des Typ T 62 ein. 16.17 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die Fritz-Schmenkel-Straße und die Köpenicker Allee, die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrt sind.

Anlage zur Information Nr. 174/85

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens, Frankreichs und der USA

Am 9. Januar 1985, 11.50 Uhr verursachte der Fahrer des britischen Militärfahrzeuges, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ »Opel Senator« (zwei Insassen in Uniform) in Berlin-Prenzlauer Berg, Choriner Straße/Oderberger Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Angehörige der britischen Armee befuhr die rechte Fahrspur der Choriner Straße in Richtung Schönhauser Allee. Im Stauraum der Kreuzung Choriner Straße/Schönhauser Allee wechselte er ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs in die linke Linksabbiegerspur über, um in die Oderberger Straße einzubiegen. Dadurch kam es zum Zusammenstoß mit einem diese Fahrspur benutzenden Kleintransporterfahrzeug des VEB Haushaltselektrik Berlin vom Typ »B 1 000«.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 250,00 Mark, davon ca. 200 Mark am Fahrzeug der britischen Armee.

Eine Legitimation des Unfallverursachers erfolgte nicht.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen. Währenddessen führten die britischen Armeeangehörigen Sprechfunkverkehr. 12.30 Uhr setzten sie, noch vor Beendigung der Unfallaufnahme, die Fahrt über die Oderberger Straße in Richtung Kastanienallee fort.

Am 27. Februar 1985, 15.05 Uhr verursachte der Fahrer des Reisebusses der französischen Armee, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ »Mercedes 0303 Diesel« (37 Insassen in Uniform) in Berlin-Treptow, Straße Am Treptower Park/Matthesstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Fahrer des französischen Militärbusses befuhr die mittlere Fahrspur der Straße Am Treptower Park. Nähe Einmündung Matthesstraße wechselte er ohne Beachtung des fließenden Verkehrs in die rechte Fahrspur und kollidierte dadurch seitlich mit einem diese Spur befahrenden Pkw, Typ »Wartburg 353«, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden von ca. 800 Mark, davon 300 Mark am französischen Militärbus.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 30. März 1985, 10.45 Uhr verursachte die Fahrerin des USA-Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ »Thunderbird«, (vier weibliche Insassen, davon drei in Zivil) in Berlin-Mitte, Karl-Marx-Allee, Nähe Restaurant »Moskau«, schuldhaft einen Verkehrsunfall. Die Angehörige der USA-Armee befuhr die Karl-Marx-Allee in Richtung Strausberger Platz.

Am Restaurant »Moskau« wechselte sie ohne Beachtung des nachfolgenden Fahrzeugverkehrs die Fahrspur, sodass es zu einem Auffahrunfall durch einen Pkw aus der DDR (Bezirk Frankfurt/Oder), Typ »Wartburg 353«, kam.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 600 Mark, davon ca. 100 Mark am USA-Pkw.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Eine Legitimation der Insassen des USA-Pkw erfolgte nicht.

  1. Zum nächsten Dokument Reaktionen kirchlicher Kreise auf Verschiebung der Blues-Messen

    13. Mai 1985
    Information Nr. 207/85 über Reaktionen aus kirchlichen Kreisen auf die Entscheidung der Leitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, die ursprünglich für den 5. Mai 1985 vorgesehenen »Blues-Messen« zu verschieben

  2. Zum vorherigen Dokument Einnahmen Mindestumtausch, 29.4.–5.5.1985

    9. Mai 1985
    Information Nr. 198/85 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 29. April 1985 bis 5. Mai 1985