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Vorkommnisse westliche Besatzungstruppen (3)

15. August 1985
Information Nr. 324/85 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1985

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1985 reisten insgesamt 47 589 (43 414)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 9 947 (8 732) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein; darunter 6 501 (6 647) Militärpersonen mit 1 807 (1 863) Militärfahrzeugen.1

*[Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1984«]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit weiter die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 9,6 % (13,1 %) bei einem gleichzeitigen weiteren Anstieg der Anzahl der Kfz-Einfahrten um 13,9 % (17, 3 %).

Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 264 (1 606) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 427 (539) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten, davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Kraftfahrzeuge

MI der USA

394 (665)

167 (252)

MI Großbritanniens

466 (517)

139 (155)

MI Frankreichs

404 (424)

121 (132)

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein erheblicher Rückgang in der Anzahl sowohl der durchgeführten Aufklärungsfahrten als auch der mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 20,8 % bzw. 21,3 % festzustellen, wobei die Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 39,1 % (49,6 %) an den Gesamteinfahrten weiter beträchtlich zurückging.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1985 in 306 (357) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI

der USA

in 99 (209) Fällen,

Großbritanniens

in 144 (96) Fällen,

Frankreichs

in 64 (52) Fällen

beteiligt waren.

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein Rückgang um 14,3 % festzustellen, der ausschließlich durch Angehörige der MI der USA verursacht wurde, während gleichzeitig die von Angehörigen der MI Großbritanniens und Frankreichs begangenen Rechtsverletzungen um 50 % bzw. 21,2 % anstiegen.

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1985 getroffenen 306 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 296 (352) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 91 (205), Großbritanniens in 143 (95) und Frankreichs in 62 (52) Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen

[Ordnungswidrigkeit]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

161 (247)

Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

92 (45)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11, und 15 StVO)

39 (43)

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 46 XB 33 in 71 Fällen sowie durch Angehörige der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug BC-103 in 37 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.

Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der MI Großbritanniens und Frankreichs mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Bestimmungen der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 19792 in je einen Fall in mit Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein. Das rechtswidrige Eindringen und Befahren dieser Sperrgebiete erfolgte in Berlin-Karlshorst, Privatweg I.

Erneut musste durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt werden, dass die Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen und Gebiete sowie verkehrswidriges Halten an zur Realisierung von Beobachtungshandlungen geeigneten Standorten, zur Durchführung von Aufklärungshandlungen vor allem an militärischen Objekten, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen erfolgten.

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1985 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 406 (1 577) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Rückgang um 10 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

618 (630)

44,0

Objekten der GSSD

300 (379)

21,3

Objekten des MdI

67 (88)

4,8

Objekten der Grenztruppen der DDR

127 (143)

9,0

Objekten der NVA

63 (43)

4,5

Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 436 (644) – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 um 32,3 % – der MI Großbritanniens in 656 (614) Fällen – Anstieg um 6,4 % – und Frankreichs in 314 (319) Fällen – Rückgang um 1,6 % – beteiligt.

Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte

der GSSD Berlin-Karlshorst

296 (376)

des MfS

[–]

Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee

143 (208)

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

96 (89)

Berlin-Treptow, Schnellerstraße

42 (47)

Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee

28 (24)

der Grenztruppen der DDR

[–]

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

98 (90)

Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße

12 (20)

Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI in

53 (226) Fällen

bis zwei Stunden

233 (209) Fällen

von zwei bis vier Stunden

141 (104) Fällen

über vier Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf. Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis zwei Stunden

Fälle

zwei bis vier Stunden

Fälle

über vier Stunden

Fälle

der USA

35 (206)

109 (45)

23 (1)

Großbritanniens

10 (8)

28 (55)

101 (92)

Frankreichs

8 (12)

96 (109)

17 (11)

Damit setzt sich die seit Anfang 1983 festzustellende Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres weiter fort. So sank insbesondere die Anzahl der Kurzeinfahrten der MI der USA zugunsten einer deutlichen Erhöhung der längerfristigen Aufenthalte.

Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im II. Quartal 1985 ca. 1 560 Stunden, gegenüber ca. 1 458 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das entspricht – bei gleichzeitiger Reduzierung des personellen und Kfz-technischen Aufwandes um mehr als 20 % – einer Steigerung um 6,5 %.

Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA:

(Zu beachten ist, dass seit November/Dezember 1984 durch die MI der USA zur arbeitsteiligen Realisierung von Aufklärungshandlungen sowie zur gegenseitigen Absicherung in der Regel jeweils zwei MI-Fahrzeuge gemeinsam zum Einsatz kommen.)

Durch Angehörige der US-Armee wurden mit den Aufklärungsfahrzeuge BC-102 und BC-103 der MI der USA u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 1. Mai 1985, von 13.50 Uhr bis 13.53 Uhr hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (drei bzw. zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade 6–9 (Kino). Ein Angehöriger der US-Armee richtete, an den MI-Fahrzeugen stehend, Fototechnik gegen den Standort passierende Fahrzeuge der bewaffneten Organe der DDR.

Von 15.13 Uhr bis 15.21 Uhr parkten beide Fahrzeuge auf dem Parkplatz am S-Bahnhof Köpenick gegenüber Elcknerplatz. Zwei MI-Angehörige verließen die Aufklärungsfahrzeuge, begaben sich auf den Bahndamm, stiegen über die Fahrleitungen der S-Bahn und fotografierten die Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn, das gesamte Betriebsgelände sowie die Brückenanlage, von der u. a. Detailaufnahmen der Brückenlager und Brückenpfeiler gefertigt wurden. Dabei kam Fototechnik mit Blitzlicht und Motoraufzug zum Einsatz.

Am 21. Mai 1985, 12.20 Uhr fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (je zwei Insassen) in Berlin-Marzahn von der Rhinstraße bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend nach links in die Allee der Kosmonauten.

12.22 Uhr befuhren sie die Beilsteiner Straße die ab Merler Weg für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrt ist.

Mit den Aufklärungsfahrzeugen BC-102 und BC-104 der MI der USA wurden durch Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR begangen:

Am 11. April 1985, 12.37 Uhr hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (zwei bzw. drei Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg, Fröbelstraße/Prenzlauer Allee. Dabei brachte der Beifahrer des BC-104 vom Fahrzeug aus durch die heruntergelassene Scheibe Fototechnik gegen dortige Objekte des MfS zum Einsatz. Von 12.50 Uhr bis 12.52 Uhr parkte das MI-Fahrzeug BC-104 in der Fröbelstraße gegenüber der Einfahrt des MfS-Objektes verkehrswidrig im Halteverbot. 13.00 Uhr fuhr das MI-Fahrzeug BC-102 in Berlin-Friedrichshain bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend nach links in die Frankfurter Allee.

Am 22. April 1985, 9.00 Uhr befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (drei bzw. zwei Insassen) in Berlin-Pankow die Baustraße des Autobahnbaukombinats (parallel zur Autobahn A 1) in Richtung der Fernverkehrsstraße F 109, wobei sie das Stadtgebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin, um ca. 400 bis 500 m verließen.

Angehörige der US-Armee begingen mit den Aufklärungsfahrzeugen BC-103 und BC-104 der MI der USA u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 29. April 1985, 11.16 Uhr passierten beide Aufklärungsfahrzeuge (drei bzw. vier Insassen) in Berlin-Friedrichshain bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend die Kreuzung Mühlenstraße/Warschauer Straße in Richtung Stralauer Allee.

11.31 Uhr fuhren sie in Berlin-Johannisthal durch die ab Straße 19 für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Späthstraße in das Gebiet der Staatsgrenze der DDR ein, das sie 11.33 Uhr auf gleichem Wege wieder verließen.

11.38 Uhr fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge über Berberitzenweg abermals in das Gebiet der Staatsgrenze ein, wo sie sich bis 11.39 Uhr aufhielten. 12.22 Uhr befuhren sie in Berlin-Schmöckwitz den Schwarzen Weg. wobei in zwei Fällen das bestehende Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge missachtet wurde. An der Wegekreuzung an den Jagen 27/26 verließen die Angehörigen der USA Armee die Aufklärungsfahrzeuge und entwickelten unter Verwendung optischer Hilfsmittel Aufklärungsaktivitäten in Richtung Gosener Berge und des von dieser Position aus einzusehenden gesperrten Baugeländes der NVA. 12.37 Uhr erfolgte die Weiterfahrt zur Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerdersteg. Vier Angehörige der US-Armee begaben sich unter Mitführung von Fototechnik und optischen Hilfsmitteln zur Straße 790,3 die zum vorgenannten Baugelände führt, kehrten aber am Jagen 30 um und zu den Fahrzeugen zurück.

12.46 Uhr fuhren beide MI-Kfz mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Wernsdorfer Straße, verließen um 12.50 Uhr im Ort Wernsdorf das Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin und fuhren über die Dorfstraße und die für alle Kraftfahrzeuge gesperrte Straße Am Kanal in Richtung Wehlocksberge (Waldgebiet), von wo aus ebenfalls Sicht zu den Gosener Bergen sowie dem Funkobjekt Gosen besteht.

Um 13.06 Uhr erfolgte mit extrem überhöhter Geschwindigkeit die Rückfahrt in Richtung Berlin, wobei die MI-Kfz um 13.07 Uhr die Brücke Wernsdorfer Straße mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h passierten (zugelassene Höchstgeschwindigkeit: 10 km/h) und in risikovoller, verkehrsgefährdender Fahrweise trotz Gegenverkehr und unter grober Missachtung von Sperrlinien zahlreiche Fahrzeuge überholten. Im Anschluss daran hielten die MI-Fahrzeuge im Kreuzungsbereich Wernsdorfer Straße/Schmöckwitzwerdersteg verkehrswidrig im Halteverbot und Angehörige der USA-Armee verhöhnten die kurz zuvor überholten und gegen die demonstrativen Verkehrsüberschreitungen protestierenden Fahrzeugführer der DDR-Fahrzeuge.

Am 19. Juni 1985, 13.34 Uhr bis 13.40 Uhr tätigten die Angehörigen der USA-Armee der gleichen MI-Kfz (je zwei Insassen) umfangreiche Aufklärungshandlungen am Objekt des MfS in der Straße der Befreiung.4 Dazu fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge langsam am genannten Objekt verkehrswidrig auf dem Fußweg entlang und hielten mehrfach im Halteverbot. Danach hielten beide MI-Kfz von 13.42 Uhr bis 13.44 Uhr auf der Brücke Werner-Lamberz-Straße,5 von wo aus die Insassen unter Nutzung der Anhöhe die Aufklärungsaktivitäten fortsetzten. Hierauf wendeten beide Fahrzeuge, überfuhren dabei verkehrswidrig zwei Sperrlinien, hielten nach kurzen Fahrstrecken wiederholt an, wobei die Beifahrer jeweils Fototechnik zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen zur gesamten Bebauung und zu den Einrichtungen des MfS-Objektes betätigten.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104 (zwei Insassen) hielten am 9. Mai 1985 in Berlin-Rahnsdorf, in dem für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg, Angehörige der USA-Armee an der Umgrenzung des dortigen Objektes der Grenztruppen der DDR. Die Insassen brachten vom Fahrzeug aus Fototechnik in Richtung Gefechtspark des Objektes, wo Militärtechnik abgeparkt war, zum Einsatz. Danach befuhr das MI-Fahrzeug die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Biberpelzstraße und Straße 5226 und hielt bis 15.59 Uhr am Alarmtor des Objektes (Nähe Gefechtspark) an. Beide MI-Angehörige bestiegen das Dach des Aufklärungsfahrzeuges und brachten Fototechnik mit Objektiven langer Brennweite in Richtung Objektinneres zum Einsatz, wo Angehörige der Grenztruppen Wartungsarbeiten an Kampftechnik durchführten.

Am 11. Juni 1985 zwischen 12.24 Uhr und 12.29 Uhr hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße verkehrswidrig am dortigen Objekt der NVA im Halteverbot. Beide Angehörige der USA-Armee brachten dabei Fototechnik in Richtung des genannten Objektes zum Einsatz.

12.30 Uhr bis 12.31 Uhr fuhr das MI-Kfz im Schritttempo am genannten Objekt entlang, wobei abermals und wiederholt Fototechnik in Richtung des Objektes eingesetzt wurde.

MI Großbritanniens:

Angehörige der MI Großbritanniens begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug 46 XB 33 u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:

Am 2. April 1985, 12.10 Uhr bis 12.25 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Biesdorf auf dem Trümmerberg Straße Alt-Biesdorf. Die Angehörigen der britischen Armee entwickelten unter Verwendung optischer Hilfsmittel intensive Aufklärungsaktivitäten in Richtung des Objektes der NVA Köpenicker Straße. 12.27 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug unter Missachtung des bestehenden Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge die Rückseite des genannten Objektes und hielt dort bis 12.35 Uhr. Zwei Angehörige der britischen Armee bestiegen das Dach des Aufklärungsfahrzeuges und nutzten die erhöhte Position zum Einsatz von Fototechnik in Richtung Objektinneres.

Am 4. April 1985, 11.20 Uhr bis 11.30 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Blankenburg, Bucher Straße zwischen Autobahnüberführung und Brücke über die Gleisanlagen verkehrswidrig lm Halteverbot, wobei die Angehörigen der britischen Armee aus dem Fahrzeug heraus unter Verwendung optischer Hilfsmittel Aufklärungsaktivitäten in Richtung Reichsbahnanlagen realisierten.

Der Aufforderung zur Einhaltung der StVO durch die Besatzung eines Funkstreifenwagens der Deutschen Volkspolizei kamen sie nicht nach und fotografierten daraufhin den Funkstreifenwagen.

Am 9. April 1985 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Schmöckwitz um 12.16 Uhr bzw. 12.23 Uhr die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Alt-Schmöckwitz bzw. Schmöckwitzer Damm. Anschließend realisierten die Angehörigen der britischen Armee bis 14.02 Uhr in Schmöckwitz und dem angrenzenden Waldgebiet umfangreiche Aufklärungs- und Vergleichsarbeiten, indem sie u. a. die Ausschilderung der für den Fahrzeugverkehr genutzten Straßen und Wege des Gebietes mit mitgeführtem Kartenmaterial verglichen, darin Korrekturen vornahmen sowie den Schiffsverkehr Richtung Berlin und Königs Wusterhausen registrierten.

Am 22. April 1985, von 13.39 Uhr bis 13.41 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße in der Nähe des Tores des Objektes der Grenztruppen verkehrswidrig im Halteverbot. Ein Angehöriger der britischen Armee realisierte auf dem Dach des MI-Fahrzeuges stehend visuell Aufklärungsaktivitäten in Richtung Objektinneres, wo Militärtechnik abgeparkt war. Gleichartige Aktivitäten wiederholten sich von 13.43 Uhr bis 13.44 Uhr.

Am 8. Mai 1985, 12.30 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee in Langsamfahrt am Haupteingang des MfS-Objektes vorbei, wobei ein Angehöriger der britischen Armee auf dem Dach des MI-Fahrzeuges stehend Fototechnik in Objektrichtung zum Einsatz brachte.

Am 9. Mai 1985, von 16.42 Uhr bis 16.44 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee am Objekt des MfS verkehrswidrig im Halteverbot. Von 16.48 Uhr bis 16 50 Uhr hielt es vor dem Tor des Objektes der Grenztruppen, Fahlenbergstraße verkehrswidrig im Halteverbot. Während anschließender langsamer Weiterfahrt entlang der Objektbegrenzung saß ein Angehöriger der britischen Armee auf dem Dach des MI-Fahrzeuges und tätigte visuell Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres.

Am 22. Mai 1985, 13.09 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Biesdorf von der Köpenicker Straße in die für alle Fahrzeuge gesperrte Straße Brunnengalerie. Von 13.12 Uhr bis 14.00 Uhr fuhr es aus Richtung Brunnengalerie parallel zur Köpenicker Straße am Bahndamm entlang. Dabei entwickelte eine Angehörige der britischen Armee durch die geöffnete Dachluke des Kfz hindurch unter Verwendung optischer Hilfsmittel intensive Aufklärungsaktivitäten in Richtung Bahngelände und setzte bei mehrmaliger kurzer Fahrtunterbrechung Fototechnik insbesondere in Richtung stattfindender Elektrifizierungsarbeiten der Deutschen Reichsbahn ein. 13.30 Uhr erreichte das Aufklärungsfahrzeug den Balzerweg. Aus ca. 50 m Entfernung richtete die Angehörige der britischen Armee Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite auf ein dort auf einem Plattenwagen stehendes schwimmfähiges Kettenfahrzeug der GSSD, Typ PTS-M. Diese Handlung wurde nach weiterer Annäherung des MI-Fahrzeuges auf ca. 25 m wiederholt. Danach verließ sie zusammen mit dem Beifahrer das Kfz. Beide begaben sich auf die Gleisanlagen, wo die MI-Angehörige den Plattenwagen und danach den Laderaum des Kettenfahrzeuges bestieg. Währenddessen transportierte der Beifahrer eine ca. 70 cm × 70 cm große, vom Kettenfahrzeug entwendete Tafel zum MI-Kfz und verstaute diese unverzüglich im Fond.

Er ließ der MI-Angehörigen durch den Fahrer Fototechnik mit Blitzeinrichtung überbringen, worauf diese durch die inzwischen von ihr geöffnete Dachluke in das Fahrerhaus des Kettenfahrzeuges stieg und dort Blitzlichtaufnahmen tätigte. Danach verließ sie das Fahrerhaus, verschloss die Dachluke, begab sich mit dem Beifahrer zum MI-Kfz zurück, das 14.00 Uhr die Fahrt in Richtung Schackelsterstraße fortsetzte.

Am 29. Mai 1985, 12.18 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Biesdorf zwischen Hadubrandweg und Geraldweg am Bahndamm. Drei Angehörige der britischen Armee begaben sich 12.58 Uhr über die Gleisanlagen und brachten Fototechnik in Richtung auf Plattenwagen verladener Militärtechnik der GSSD zum Einsatz.

13.17 Uhr fuhr das Kfz in Berlin-Karlshorst durch die für Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Beerfelder Straße zur Rückseite des Objektes der GSSD und stand 13.18 Uhr am ersten Alarmtor. Ein Angehöriger der britischen Armee verließ das Fahrzeug und bestieg zum Zwecke der Durchführung visueller Aufklärungshandlungen Richtung Objektinneres an der Objektumgrenzung abgestellte Betonplatten.

13.50 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst den Querweg zum Eichgestell, wobei das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) ab Hermann-Duncker-Straße7 sowie das Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge ab Parkplatz missachtet wurden.

13.52 Uhr bis 14.01 Uhr hielt es ca. 20 m vor dem Alarmtor des GSSD-Objektes. Zwei Angehörige der britischen Armee begaben sich zum Alarmtor und realisierten unter Nutzung von Einsichtmöglichkeiten visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres. 14.01 Uhr setzte das Fahrzeug die Fahrt am Objekt entlang über den als Sperrgebiet ausgeschilderten Heidecasinoweg8 fort. 14.02 Uhr bis 14.06 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug am Hintereingang des GSSD-Objektes. Alle britischen Armeeangehörigen beteiligten sich, einander abwechselnd das Dach des Kfz besteigend, an der Durchführung von visuellen Aufklärungshandlungen unter Verwendung von optischen Hilfsmitteln in Richtung Objektinneres.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 61 XB 49, wurden durch Angehörige der britischen Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR begangen:

Am 4. Juni 1985, 15.33 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße verkehrswidrig im Halteverbot. 15.35 Uhr setzte es langsam die Fahrt bis 15.43 Uhr durch die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straße 522, die Biberpelzstraße und den Lagunenweg fort. Während dieser Fahrt brachte der Beifahrer, auf dem Dach des Fahrzeuges stehend, fortgesetzt Fototechnik in Richtung des dortigen Objektes der Grenztruppen der DDR zum Einsatz. 15.51 Uhr hielt das Kfz wiederum kurzzeitig in der Fahlenbergstraße vor dem genannten Objekt verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 11. Juni 1985, 13.27 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Biesdorf, Richtung Guntramstraße unter Missachtung des ab Hadubrandweg bestehenden Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge am Bahndamm entlang und weiter über Guntramweg, die Köpenicker Straße, Köpenicker Allee und den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Kiesweg in Richtung Stellwerk B 8.

13.40 Uhr verließen zwei Angehörige der britischen Armee das Fahrzeug, begaben sich ca. 150 m in Richtung Verladebahnhof Wuhlheide und tätigten unter Anwendung optischer Hilfsmittel Aufklärungshandlungen in Richtung eines in etwa 80 m Entfernung auf einem Eisenbahnwaggon verladenen, mit Planen abgedeckten und durch eine Bewachungsmannschaft der NVA gesicherten Militärfahrzeuges.

Am 16. Juni 1985, 12.42 Uhr bis 12.44 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Lichtenberg, Straße Am Tierpark, vor dem Bärenschaufenster verkehrswidrig auf dem Gehweg im Halteverbot.

Am 20. Juni 1985, 12.20 Uhr bis 12.23 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, vor dem Haupteingang des Objektes der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 22. Mai 1985, 10.46 Uhr behinderten Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 24 XH 83 (vier Insassen) in Berlin-Treptow stark die Durchfahrt eines sich mit Sondersignal nähernden Fahrzeuges der Dringenden Medizinischen Hilfe, indem sie pflichtwidrig die Kreuzung Puschkinallee/Elsenstraße befuhren. 11.42 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße an der Einfahrt des dortigen Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 28. Mai 1985, 10.21 Uhr, fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Köpenick, Lindenstraße ab Cardinalstraße ca. 50 Meter verkehrsgefährdend auf dem Gehweg entlang und hielt bis 10.23 Uhr im Halteverbot. Von dieser Position aus beobachteten die Angehörigen der britischen Armee vom Fahrzeug aus die Vorbeifahrt von Militärfahrzeugen der bewaffneten Organe der DDR und tätigten Aufzeichnungen.

MI Frankreichs:

Am 17. Mai 1985, 10.35 Uhr fuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) der MI Frankreichs, 661–2627, in Berlin-Weißensee von der Klement-Gottwald-Allee,9 trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer Bus im Linienverkehr) nach links in die Falkenberger Straße. Von 11.27 Uhr bis 11.47 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße Nähe Hegemeisterweg verkehrswidrig im Halteverbot. Von diesem Standort aus besteht Sicht zum Objekt der GSSD.

Am 2. April 1985, 14.31 Uhr fuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) des MI Frankreichs, 671–0053, in Berlin-Schöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I. 15.06 Uhr bzw. 15.09 Uhr befuhr es in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge gesperrten Straßen (außer Anlieger) Fritz-Schmenkel-Straße10 bzw. Siegfried-Widera-Straße11 (ab Neuwiederstraße gesperrt).

Am 12. April 1985, 09.30 Uhr hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Falkenberg, Ahrensfelder Chaussee vor der Einfahrt einer Baustelle des Ministeriums des Innern. Ein französischer Armeeangehöriger verließ das Fahrzeug, richtete Fototechnik gegen das genannte Objekt und fertigte eine Skizze.

Am 15. Mai 1985, 12.44 Uhr fuhren Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) der MI Frankreichs, 691–0061, in Berlin-Karlshorst von der Wiesengrundstraße in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee in Richtung Fritz-Schmenkel-Straße.

Am 21. Mai 1985, 15.24 Uhr fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) von der Straße An der Wuhlheide nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I. 15.32 Uhr fuhr es in Berlin-Karlshorst von der Stolzenfelsstraße in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Wiesengrundstraße. 15.40 Uhr bzw. 16.00 Uhr wurde das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) in Berlin-Biesdorf, Guntramstraße bzw. in Berlin-Karlshorst; Fritz-Schmenkel-Straße missachtet.

Am 26. Juni 1985, 12.50 Uhr bis 13.36 Uhr hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, rechts neben der Autobahnbrücke Bucher Straße in Richtung Pankgrafenstraße. Aus dem Fahrzeug heraus verfolgten die Angehörigen der französischen Armee unter Verwendung optischer Hilfsmittel den Autobahnverkehr in beiden Richtungen. Bei Feststellung von Militärfahrzeugen verließ der Fahrer jeweils das Aufklärungsfahrzeug und brachte von der Brücke aus Fototechnik gegen diese Fahrzeuge zum Einsatz. Diese Aufklärungsaktivitäten wurden vom im Fahrzeug verbliebenen Beifahrer durch Kontrolle der Straßenführung (Bucher Straße) in beide Richtungen abgesichert und jeweils bei Fahrzeug- oder Personenannäherung zeitweilig unterbrochen, indem die Fototechnik im MI-Fahrzeug gegen Sicht von außen verstaut wurde.

Anlage 1 zur Information Nr. 324/85

Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1985 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1984

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der. Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1985 insgesamt 85 200 (76 180)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 83 604 (75 013) Angehörige mit 17 811 (15 292) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 1 596 (1 167) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 12 251 (11 772) Militärpersonen mit 3 438 (3 385) Militärfahrzeugen.

* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1984«]

Gegenüber dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1984 ist damit nur noch ein geringer Anstieg der Anzahl eingereister Militärpersonen sowie der Anzahl an zur Einreise benutzten Militärfahrzeugen um 4,1 % bzw. 1,6 % festzustellen.

Unter den Eingereisten befanden sich 2 614 (3 136) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 894 (1 058) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen realisierten, davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Kraftfahrzeuge

MI der USA

810 (1 260)

338 (487)

MI Großbritanniens

904 (1 031)

276 (304)

MI Frankreichs

900 (845)

280 (267)

Daraus ergibt sich insgesamt ein erheblicher Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen der westlichen MI sowie der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen von 16,6 % bzw. 15,5 %; der in besonderem Maße von der MI der USA (Angehörige: – 35,7 %; Einfahrten: – 30,6 %) sowie auch von der MI Großbritanniens (Angehörige: – 12,3 %: Einfahrten: – 9,2 %) verursacht wird, während das von der MI Frankreichs eingesetzte Potenzial einen weiteren Anstieg aufweist (Angehörige: + 6,5 %; Einfahrten: + 4,9 %). Damit setzt sich die Tendenz des zunehmenden Ausgleichs der von den drei westlichen MI eingesetzten Kräfte weiter fort.

Hierzu folgende Übersicht:

Anteil an der Gesamtzahl

der eingesetzten MI-Angehörigen

MI-Aufklärungsfahrzeuge

MI der USA

31,0 % (40,2 %)

37,8 % (46,0 %)

MI Großbritanniens

34,6 % (32,9 %)

30,9 % (28,7 %)

MI Frankreichs

34,4 % (26,9 %)

31,3 % (25,3 %)

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1985 in 710 (774) Fällen – Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 8,3 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, darunter durch Angehörige der MI

[Militärinspektion]

Fälle

Tendenz

der USA

145 (470)

(- 69,2 %)

Großbritanniens

278 (180)

(+ 54,4 %)

Frankreich

287 (124)

(+ 131,5 %)

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1985 drangen Angehörige der MI Großbritanniens (zwei) und Frankreichs (zwei) unter Verletzung der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 in vier Fällen in das mit Sperrgebietsschildern gesperrte Gebiet Berlin-Karlshorst, Privatweg I ein.

Weiteren Feststellungen zufolge missachteten Angehörige der drei westlichen MI durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten in 698 (760) Fällen – Rückgang um 8,2 % – die Bestimmungen der StVO der DDR, woran Angehörige der MI

der USA

in 137 (457) Fällen,

Großbritanniens

in 276 (179) Fällen

Frankreich

in 285 (124) Fällen

beteiligt waren.

Während die Anzahl begangener Verstöße gegen die Bestimmungen der StVO der DDR durch Angehörige der MI der USA gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1984 einen Rückgang um 70,3 % aufweist, ist ein starker Anstieg derartiger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens um 54,2 % und der MI Frankreichs um 129,8 % zu beobachten.

In diesem Zusammenhang wurden in 2 858 (3 224) Fällen Feststellungen über das Vorbeifahren bzw. Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie an anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen bzw. das Passieren von Militärfahrzeugen außerhalb militärischer Objekte getroffen, wobei durch die Insassen der Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit wechselnder Intensität und unter Einsatz verschiedenartiger technischer Mittel Beobachtungs- und Aufklärungshandlungen sowie Aufzeichnungen und Dokumentationen vorgenommen wurden, darunter u. a. an

[Objekte]

Fälle

Objekten des MfS

1 185 (1 295)

Objekten der GSSD

767 (752)

Objekten der Grenztruppen der DDR

237 (266)

Objekten des MdI

96 (190)

Objekten der NVA

102 (97)

An den insgesamt getroffenen Feststellungen über diesbezügliche Aktivitäten waren Angehörige der MI der USA in 694 (1 306) – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Rückgang um 46,9 % –, Großbritanniens in 1 264 (1 246) – Anstieg um 1,4 % – und Frankreichs in 960 (672) – Anstieg um 33,9 % – Fällen beteiligt.

Die sich hinsichtlich der Aufklärungsaktivitäten der drei westlichen MI abzeichnenden Entwicklungstendenzen lassen eine entsprechende Parallelität zu den Veränderungen im Kräfteeinsatz – siehe Seite 2 – erkennen.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1985 in

194 (431) Fällen

bis zwei Stunden

403 (400) Fällen

von zwei bis vier Stunden

297 (227) Fällen

über vier Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Die getroffenen Feststellungen lassen insgesamt eine weitere Fortsetzung der Tendenz einer zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten erkennen, an der die drei westlichen MI in unterschiedlichem Umfang beteiligt sind.

Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis zwei Stunden

Fälle

zwei bis vier Stunden

Fälle

über vier Stunden

Fälle

der USA

156 (383)

156 (99)

26 (5)

Großbritanniens

20 (18)

54 (86)

202 (200)

Frankreichs

18 (30)

193 (215)

69 (22)

Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im 1. Halbjahr 1985 ca. 3 224 Stunden gegenüber ca. 2 934 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das entspricht einer Steigerung um 9 %, der gleichzeitig eine Reduzierung des personellen (- 16,7 %) und Kfz-technischen Einsatzes (- 15,5 %) der drei westlichen MI gegenübersteht.

Anlage 2 zur Information Nr. 324/85

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA

Am 9. April 1985, 14.45 Uhr verursachte der Fahrer des Reisebusses der USA-Armee, Kennzeichen TMP 382, Typ Mercedes, besetzt mit sieben Militärangehörigen in Uniform und 13 Personen in Zivilkleidung, in Berlin-Mitte, Unter den Linden, Ecke Friedrichstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Angehörige der USA-Armee fuhr an der genannten Kreuzung nach verkehrsbedingtem Halt auf der Rechtsabbiegerspur infolge Unaufmerksamkeit in Richtung Marx-Engels-Platz12 rückwärts und kollidierte dadurch mit einem hinter ihm stehenden Pkw, Typ Wartburg, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Personen wurden nicht verletzt.

Sachschaden in Höhe von ca. 600 Mark entstand lediglich am Pkw Wartburg.

Eine Legitimation der USA-Militärangehörigen erfolgte nicht. Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 17. April 1985, 15.30 Uhr verursachte die Fahrerin des USA-Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ BMW, besetzt mit zwei weiblichen Personen in Zivil, [Name, Vorname], in Berlin-Mitte, Kreuzung Hans-Beimler-Straße/13Karl-Marx-Allee schuldhaft einen schweren Verkehrsunfall. Die Angehörige der USA-Armee befuhr bei auf »grün« geschalteter Lichtsignalanlage die o. g. Kreuzung auf der linken Geradeausspur der Hans-Beimler-Straße und bog auf der Mitte der Kreuzung unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung »geradeaus« der entsprechenden Fahrbahnmarkierungen und Sperrlinien nach links in die Karl-Marx-Allee ein, wodurch es zu einem Zusammenstoß mit einem im Gegenverkehr fahrenden Pkw, Typ Trabant 601, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, kam.

Dabei erlitt der Beifahrer des Pkw Trabant, ein DDR-Bürger (25) aus Hohen-Neuendorf, ein Schädelhirntrauma. Er wurde in die Charité eingeliefert, wo er zur Beobachtung verblieb.

Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 15.000 Mark, jeweils ca. 7 500 Mark an beiden Fahrzeugen.

Die Legitimation der Militärangehörigen erfolgte nach Aufforderung. Während der Unfallaufnahme durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei erschien ein Angehöriger der USA-Armee mit Handsprechfunkgerät, der die amerikanische Militärpolizei in Westberlin informierte. 16.12 Uhr wurde der USA-Pkw nach Westberlin abgeschleppt.

Am 30. April 1985, 14.40 Uhr verursachte die Fahrerin des USA-Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ BMW 316, in Berlin-Mitte, Unter den Linden, Ecke Schadowstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Die Angehörige der USA-Armee befuhr die Straße Unter den Linden in Richtung Otto-Grotewohl-Straße14 und fuhr an o. g. Kreuzung infolge unangemessener Geschwindigkeit auf ein in der linken Fahrspur haltendes Fahrzeug der PdVP Berlin, Typ Pkw-Kübel UAS, auf.

Personenschaden trat nicht ein. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2 000 Mark, davon ca. 1 700 Mark am USA-Pkw.

Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 27. Juni 1985, 13.05 Uhr verursachte die Fahrerin des USA-Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Audi, besetzt mit zwei weiblichen und einer männlichen Person in Zivil, in Berlin-Mitte, Leipziger Straße, Ecke Friedrichstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Die Angehörige der USA-Armee fuhr von der Linksabbiegerspur der Leipziger Straße geradeaus in Richtung Mauerstraße, wobei es zu einer seitlichen Kollision mit einem aus gleicher Richtung in der Geradeauspur die Kreuzung passierenden Pkw, Typ Wartburg 353, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, kam. Personen wurden dabei nicht verletzt.

Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 300 Mark, je 150 Mark an beiden Fahrzeugen.

Eine Legitimation erfolgte nur durch den Staatsbürger der USA: [Nachname, Vorname 1 Vorname 2], geboren [Tag, Monat, Jahr] in Hawaii, Reisepass der USA [Passnummer].

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 3 zur Information Nr. 324/85

Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens

Nur zur persönlichen Information!

Am 27. Juni 1985, 23.30 Uhr verursachte ein Bürger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, als Fahrer eines Klein-Lkw, Typ VW, der Berliner Missionsgesellschaft in Berlin-Mitte, Reinhold-Huhn-/15 Ecke Charlottenstraße einen Verkehrsunfall.

Der DDR-Kraftfahrer fuhr rückwärts aus einer Parkfläche und stieß infolge Unaufmerksamkeit gegen die linke Tür des verkehrsbedingt haltenden Pkw der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Volvo, besetzt mit einer männlichen Person in Uniform.

Personen wurden nicht verletzt.

Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 300 Mark, davon ca. 100 Mark am britischen Pkw.

Eine Legitimation des Geschädigten erfolgte nicht.

Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 4 zur Information Nr. 324/85

Zusammenfassende Einschätzung der Schwerpunkte der Aufklärungsaktivitäten und der Vorgehensweise der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, für das 1. Halbjahr 1985

  • 1.

    Im Mittelpunkt der Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der drei westlichen MI standen im Berichtszeitraum nach wie vor militärische Objekte der bewaffneten Organe der DDR, vor allem des MfS sowie die Objekte der GSSD, hauptsächlich im Gebiet Berlin-Karlshorst. An den o. g. Objekten wurden die meisten aktiven Aufklärungshandlungen, wie

    • Einsichtnahme in die Objekte, zum Teil mit optischen Hilfsmitteln,

    • Anfertigung von Fotoaufnahmen, unter Einsatz von Teleobjektiven,

  • festgestellt. Bei der Realisierung ihrer Aufklärungshandlungen begingen die Angehörigen der drei westlichen MI zahlreiche Verstöße gegen die StVO der DDR. Dabei handelte es sich hauptsächlich um das Befahren gesperrter Straßen und Wege sowie Halten im Halteverbot.

    Einen weiteren Schwerpunkt in der Aufklärungstätigkeit der drei westlichen MI bildeten Kampftechnik und Fahrzeuge der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD an und in den Objekten, im Straßenverkehr wie auch beim Schienentransport. Besonders deutlich kam das bei Verladungen von Kampftechnik der GSSD im März 1985 zum Ausdruck. Hierbei wurde teilweise ein intensives Zusammenwirken der Angehörigen aller drei westlichen MI festgestellt.

    Das MfS konzentriert seine Bemühungen zur weiteren Einschränkung begünstigender Bedingungen für die Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der drei westlichen MI gegenwärtig auf das Bereich des Rangierbahnhofes Berlin-Wuhlheide einschließlich der von der GSSD genutzten Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn.

  • 2.

    Zu den einzelnen MI ist einzuschätzen:

    MI der USA

    Die seit November 1984 beobachtete Tendenz der Doppeleinreisen von Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA hat sich im Berichtszeitraum fortgesetzt. Eine Fahrzeugbesatzung (meist das Führungsfahrzeug) übernahm in der Regel die Durchführung der Aufklärungshandlungen, während die andere Besatzung Absicherungsaufgaben für das erste Kfz übernahm.

    Eingesetzt wurden wie im Vorjahr die Pkw BC-102 und BC-103 (Opel) sowie BC-104 und BC-105 (Audi 80).

    Zusätzlich gelangten im März das Kfz BC-33 (Ford-Escort) und im Juni das Kfz BC-39 (Ford-Escort) zum Einsatz.

    Die Besatzungen bestanden meist aus zwei bis drei Uniformierten.

    Die Fahrweise der Fahrzeuge der MI der USA ist als aggressiv und risikovoll einzuschätzen, wobei es teilweise zu starker Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam.

    Schwerpunkte in der Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der MI der USA waren wiederum die Objekte der GSSD im Gebiet Berlin Karlshorst sowie das Objekt der Grenztruppen der DDR in Berlin-Rahnsdorf. Weiterhin wurde im Berichtszeitraum die Aufklärung von Objekten nichtmilitärischen Charakters beobachtet.

    Dabei handelte es sich um Folgende:

    • Januar 1985 – Eisenbahnbrücke über die Spree Nähe Strandbad Oberspree,

    • Februar 1985 – Flugfeld des Flughafens Schönefeld,

    • April 1985 – Gelände des Osthafens sowie EAW Treptow,

    • Mai 1985 – Bahnhof Köpenick, Gebietsaufklärung in Berlin-Blankenburg und Rettungsamt Berlin, Marienburger Straße

    Die aus der Vergangenheit bekannten Fahrtrouten wurden im Berichtszeitraum nicht mehr eingehalten. Die Aufklärungstätigkeit konzentrierte sich nach den Einreisen mehr und mehr auf ein oder zwei Objekte.

    Nachgenannte Fototechnik wurde durch Angehörige der MI der USA zum Einsatz gebracht:

    • Kleinstbildkamera in Gürteltaschen,

    • Kleinbildkamera mit Blitzlicht

    • Kleinbildkamera mit Motoraufzug,

    • Teleobjektive verschiedener Brennweiten.

    Zwei Angehörige der MI der USA kristallisierten sich im Berichtszeitraum als sehr aktive Aufklärer heraus. Sie reisten in verschiedenen BC-Fahrzeugen als Beifahrer ein und entwickelten besondere Initiativen. Dabei kam es auch zu vielen Verstößen gegen die StVO bis hin zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

    MI Großbritanniens

    Die MI Großbritanniens setzte im Berichtszeitraum vorwiegend nachgenannte Kfz für Aufklärungsfahrten auf dem Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin, ein:

    • 61 XB 46 (Range Rover),

    • 61 XB 47 (Range Rover),

    • 61 XB 49 (Range Rover),

    • 46 XB 33 (Range Rover),

    • 24 XH 83 (Opel Senator).

    Die Aufenthaltsdauer lag bei etwa zwei Drittel aller Fahrzeuge über vier Stunden.

    In der Fahrweise und den Schwerpunkten der Aufklärungstätigkeit ergaben sich gegenüber dem 2. Halbjahr 1984 keine wesentlichen Veränderungen. Nash wie vor kontrollierten sich die Fahrzeugbesatzungen nach erfolgter Einreise bzw. während der Durchführung von Aufklärungshandlungen stark. Zielobjekte der Aufklärungstätigkeit waren:

    • Objekte der GSSD im Gebiet Berlin-Karlshorst,

    • Eisenbahnknotenpunkte und Rangierbahnhöfe in Buch, Karow, Wuhlheide, Pankow und Grünau.

    • Objekte des MfS und der Grenztruppen der DDR in Berlin-Rahnsdorf und Berlin-Treptow,

    • Objekte der NVA und des MdI in Berlin-Marzahn.

    Verstärkte Aufklärungshandlungen wurden besonders an Rangierbahnhöfen bzw. Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn festgestellt.

    Die größten Aktivitäten gingen von den Besatzungen der MI-Fahrzeuge aus, welche als zweite Fahrzeuge einreisten (eine Stunde oder länger nach der ersten Einreise). Diese Fahrzeuge waren in der Regel mit zwei Uniformierten besetzt.

    Zur Realisierung der Aufklärungshandlungen setzten die Angehörigen der MI Großbritanniens wiederum Ferngläser, Fotoapparate mit unterschiedlichen Objektiven sowie Diktiergeräte ein.

    Die Aufklärungshandlungen wurden durch die geöffneten Dachluken der Pkw Rover als auch außerhalb der Fahrzeuge (z. B. auf den Gleisanlagen des Bahnhofes Wuhlheide) durchgeführt.

    Ein seit Längerem identifizierter Angehöriger der MI Großbritanniens trat auch im 1. Halbjahr 1985 wieder aktiv in Erscheinung. Bei Fahrten, an denen er teilnahm, wurden Aufklärungshandlungen in den Gebieten Berlin-Karlshorst, Rahnsdorf, Buch und Berlin-Lichtenberg festgestellt. Weiterhin fiel auf, dass sich die Insassen dieser MI-Fahrzeuge stark kontrollierten.

    Am 17.3.1985 koordinierte der o. g. MI-Angehörige während einer Verladung von Kampftechnik der GSSD die Handlungen der Besatzungen von zwei weiteren Aufklärungsfahrzeugen der MI Großbritanniens sowie eines Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA.

    Im Berichtszeitraum fiel ein weiterer britischer MI-Angehöriger durch aktive Aufklärungstätigkeit auf. Dieser MI-Angehörige trat besonders im Gebiet Berlin-Karlshorst in Erscheinung. Wenn er als Fahrer fungierte, zeigte er eine risikovolle und aggressive Fahrweise. Außerdem sicherte er seine Aktivitäten während seines Aufenthaltes auf dem Gebiet der Hauptstadt stark ab.

    MI Frankreichs

    In der Fahrweise und Methodik sowie bei den eingesetzten Aufklärungsfahrzeugen gab es gegenüber dem 2. Halbjahr 1984 keine auffälligen Veränderungen.

    Die Besatzungen der französischen MI-Fahrzeuge bestanden jeweils aus drei bis vier Uniformierten. Als Beifahrer fungierten stets Offiziere oder Adjutanten, die wahrscheinlich aufgrund mangelhafter Ortskenntnisse stets mit Stadtplänen arbeiteten. Die Fahrgeschwindigkeit lag meist zwischen 30 bis 40 km/h, wobei die Insassen aufmerksam ihre Umgebung beobachteten. Sehr großes Interesse zeigten sie für alle Fahrzeuge mit militärischem Charakter. Die Besatzungen dieser Aufklärungsfahrzeuge wechselten ständig, sodass sich kein aktiver Kern herausbildete.

    Der Schwerpunkt der Aufklärungstätigkeit lag wiederum bei den bereits bekannten und identifizierten drei französischen MI-Angehörigen, wobei der aktivste von ihnen seit April 1985 nicht mehr in Erscheinung trat. Die im letzten Berichtszeitraum getroffene Einschätzung zu diesem Personenkreis trifft auch für das 1. Halbjahr 1985 zu.

    Ergänzend ist festzustellen, dass sich die aggressive und provokatorische Fahrweise der drei vorgenannten MI-Angehörigen verstärkt hat. Ebenso zugenommen haben die Absicherungshandlungen. Gegenüber den ersten drei Monaten ging ab April die Anzahl der Einreisen der o. g. MI-Angehörigen zurück.

    Im Berichtszeitraum konnten drei weitere Angehörige der MI Frankreichs identifiziert werden. Sie reisten bisher nur mit den drei erstgenannten MI-Angehörigen ein, begleiteten diese bzw. blieben bei Aufklärungshandlungen im Kfz sitzen, ohne eigene Aktivitäten zu entwickeln.

  1. Zum nächsten Dokument Tod einer Westberlinerin an der GÜSt Friedrichstraße

    15. August 1985
    Information Nr. 357/85 über den Tod einer Westberliner Bürgerin infolge Herzversagens am 15. August 1985 auf der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße

  2. Zum vorherigen Dokument Einnahmen Mindestumtausch, 5.–11.8.1985

    14. August 1985
    Information Nr. 347/85 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 5. August 1985 bis 11. August 1985