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Vorkommnisse westliche Besatzungstruppen (4)

6. November 1985
Information Nr. 444/85 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1985

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1985 reisten insgesamt 49 423 (45 119)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 9 960 (8 955) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein; darunter 6 485 (6271) Militärpersonen mit 1 743 (1 718) Militärfahrzeugen.1

* [Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Vorjahres«]

Damit stieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 9,5 % sowie die Anzahl der eingefahrenen Kraftfahrzeuge um 11,2 %.

Unter den eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen befanden sich 1 445 (1 631) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die mit 466 (537) Aufklärungsfahrzeugen Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten, davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Einfahrten

MI der USA

382 (547)

167 (208)

MI Großbritanniens

636 (568)

180 (162)

MI Frankreichs

427 (516)

119 (167)

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist somit die Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 11,4 (3,5) % sowie die Gesamtzahl der Einreisen von MI-Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, um 13,2 (10,2) % weiter zurückgegangen.

Ein unterschiedliches Bild zeigt diese Entwicklung bezogen auf die einzelnen westlichen Militärinspektionen. Während bei den MI der USA und Frankreichs ein erheblicher Rückgang der eingereisten Angehörigen (- 30,2 % bzw. – 17,2 %) und erfolgten Einfahrten (- 19,7 % bzw. – 28,7 %) zu erkennen war, wird bei der MI Großbritanniens der im letzten Jahr festgestellte Rückgang (- 11,5 %/- 11,9 %) durch einen annähernd gleichen Anstieg (+ 12,0 %/+ 11,1 %) wieder ausgeglichen.

Damit hat sich die im Vergleichszeitraum des Vorjahres festgestellte Angleichung der Anteile der drei westlichen MI an die Gesamtzahl der erfolgten Einfahrten von Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, wieder stärker differenziert.

So beträgt der Anteil der MI der USA 35,8 % (38,7), Großbritanniens 38,6 % (30,2) und Frankreichs 25,5 % (31,1).

Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden nach dem MfS vorliegenden Informationen durch Angehörige der drei westlichen MI im Berichtszeitraum in 434 (487) Fällen – Rückgang um 10,3 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI

der USA

in 238 (239) Fällen

Großbritanniens

in 165 (152) Fällen

Frankreich

in 34 (96) Fällen

beteiligt waren.

Während die Anzahl der durch Angehörige der MI der USA begangenen rechtswidrigen Handlungen einen gleichbleibenden hohen Stand aufweist (Anteil 54,5 % an der Gesamtzahl), stieg die Begehung derartiger rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens um 8,6 % (Anteil 37,8 %).

Der starke Rückgang der festgestellten, durch Angehörige der MI Frankreichs begangenen rechtswidrigen Handlungen auf nahezu ein Drittel der Anzahl des Vergleichszeitraumes resultiert offensichtlich in hohem Maße aus der gesunkenen Anzahl der Einfahrten sowie Aufklärungshandlungen an Objekten.

Von den im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1985 insgesamt festgestellten 437 Rechtsverletzungen entfallen 426 (479) – ca. 97,5 % – auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 230 (234) – gleichbleibender Stand –, Großbritanniens in 163 (152) – Anstieg um 7,2 % – und Frankreichs in 33 (93) – Rückgang auf ca. ein Drittel – Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen:

[Ordnungswidrigkeit]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6, 10 und 15 StVO)

250 (311)

Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

99 (96)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11, und 15 StVO)

69 (65)

Nach dem MfS vorliegenden Informationen verursachten Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC-104 und BC-103 in 84 bzw. 64 Fällen sowie Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 44 XB 90 in 59 Fällen am häufigsten Verstöße gegen die StVO der DDR.

Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der MI der USA (acht) und Großbritanniens (zwei) unter Missachtung der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 19792 in zehn (acht) Fällen in das mit Sperrschildern gekennzeichnete Gebiet Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I (Objekt der GSSD) ein.

Die Verstöße gegen die StVO, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen sowie das verkehrswidrige Halten, wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI erneut zur Realisierung von Aufklärungshandlungen, insbesondere an militärischen Objekten, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen begangen.

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden Angehörige der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1985 in insgesamt 1 871 (1 937) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Rückgang um 3,4 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

733 (752)

39,2

Objekten der GSSD

469 (511)

25,1

Objekten der Grenztruppen der DDR

177 (177)

9,5

Objekten des NVA

117 (140)

6,2

Objekten der MdI

72 (89)

3,9

Insgesamt waren an diesbezüglichen Aufklärungshandlungen Angehörige der MI der USA in 836 (735) – Anstieg um 13,7 % – Großbritanniens in 773 (787) – Rückgang um 1,8 % – und Frankreichs in 262 (415) – Rückgang um 36,9 % – Fällen beteiligt.

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten vor allem die Objekte

der GSSD

[–]

Berlin-Karlshorst

467 (508)

des MfS

[–]

Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee

162 (200)

Berlin-Treptow, Schnellerstraße

80 (53)

Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee

46 (35)

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

107 (125)

der NVA

[–]

Berlin-Friedrichsfelde, Marzahner Chaussee

20 (52)

der Grenztruppen der DDR

[–]

Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

107 (132)

Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße

18 (21)

Im Zeitraum ab 25. September 1985 kam es zu einer verstärkten Einreisetätigkeit von MI-Aufklärungsfahrzeugen sowie einer Ausdehnung der Aufenthaltsdauer bis in die Nachtstunden. Aufklärungsfahrzeuge der MI Großbritanniens und Frankreichs kamen teilweise ganztägig zum Einsatz. In Erwartung der Bereitstellung der Paradetechnik der NVA zur Ehrenparade anlässlich des Nationalfeiertages der DDR am 7. Oktober 19853 erfolgte eine verstärkte Aufklärung an Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn sowie Unterbringungsobjekten der NVA.

Insgesamt hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI zur Durchführung von Aufklärungshandlungen im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1985 in

38 (139) Fällen

bis zwei Stunden

Rückgang 72,7 %

216 (218) Fällen

von zwei bis vier Stunden

gleichbleibender Stand

212 (180) Fällen

über vier Stunden

Anstieg 17,8 %

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Damit setzt sich die seit dem Jahre 1983 festgestellte Tendenz der zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten der westlichen MI weiter fort.

Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis zwei Stunden

Fälle

zwei bis vier Stunden

Fälle

über vier Stunden

Fälle

der USA

32 (117)

87 (66)

48 (25)

Großbritanniens

5 (9)

32 (38)

143 (115)

Frankreichs

1 (13)

97 (114)

21 (40)

Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI im III. Quartal 1985 insgesamt ca. 2 170 Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf. Das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (ca. 2 137 Stunden Aufenthaltsdauer) einer Steigerung um 1,5 % trotz gleichzeitiger Reduzierung des personellen und Kfz-technischen Einsatzes um 11,4 % bzw. 13,2 % (vgl. S. 2).

Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA:

(Zu beachten ist, dass seit November/Dezember 1984 durch die MI der USA zur arbeitsteiligen Realisierung von Aufklärungshandlungen sowie zur gegenseitigen Absicherung in der Regel jeweils zwei MI-Fahrzeuge gemeinsam zum Einsatz kamen.)

Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit den Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA, BC-102 und BC-103 u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 3. September 1985, 14.20 Uhr befuhren die Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg von der Frankfurter Allee aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. Nähe Einmündung Dottistraße wurden sie durch VK-Posten zum Halten aufgefordert. Beide MI-Fahrzeuge setzten jedoch ihre Fahrt fort, wobei der V-Posten durch BC-103 zurückgedrängt und gezwungen wurde, die Fahrbahn freizugeben.

Vor der Haupteinfahrt des Objektes des MfS wurde eine erneute Aufforderung zum Halten von beiden Fahrzeugen befolgt. Nach Freigabe der Fahrtrichtung entfernten sich beide MI-Fahrzeuge in Richtung Josef-Orlopp-Straße.

Am 11. September 1985, 9.25 Uhr fuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils drei Insassen) in Berlin-Mitte bei auf »gelb« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend von der Hans-Beimler-Straße4 nach links in die Straße Prenzlauer Berg. Von 9.48 Uhr bis 9.51 Uhr parkten sie in Berlin-Pankow auf der Brücke der Prenzlauer Promenade verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen aus den Fahrzeugen heraus visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Verladebahnhof Pankow vornahmen.

Um 10.35 Uhr fuhren beide MI-Fahrzeuge in Berlin-Marzahn, Heinrich-Rau-Straße5 trotz auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage am S-Bahnhof Marzahn verkehrsgefährdend weiter in Richtung Leninallee.6

Am 20. September 1985, 10.17 Uhr befuhren die Aufklärungsfahrzeuge BC-102 und BC-105 der MI der USA (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I in Richtung Hintereingang des GSSD-Objektes, wobei gleichzeitig ein Sperrgebietsschild missachtet wurde.

Von 10.18 Uhr bis 10.22 Uhr hielten beide MI-Fahrzeuge am Hintereingang des GSSD Objektes. Der Beifahrer des BC-105 entwickelte vom Fahrzeug aus visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Tankstelle des GSSD-Objektes. Anschließend missachteten beide MI-Fahrzeuge das Sperrgebietsschild im Heidecasinoweg7 und befuhren in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Dienstfahrzeuge) gesperrte Arberstraße. Um 10.40 Uhr begaben sie sich von der Waldowallee trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »rechts« nach links in die Hermann-Duncker-Straße.8

Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der USA-Armee mit den Aufklärungsfahrzeugen BC-103 und BC-104 u. a.:

Am 13. Juli 1985, 9.37 Uhr bis 9.40 Uhr parkten beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) in Berlin Pankow, Prenzlauer Promenade verkehrswidrig auf dem Fußweg der Brücke über die Gleisanlagen im Halteverbot. Angehörige der USA-Armee brachten von diesem Standort sowie – nach Weiterfahrt – vom Gelände Nähe Stellwerk auf dem Verladebahnhof Pankow aus Fototechnik gegen dort verladene Militärtechnik der NVA zum Einsatz.

Am 16. August 1985 befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils drei Insassen) in Berlin-Karlshorst folgende für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straßen:

  • 11.36 Uhr – Siegfried-Widera Straße9

  • 11.39 Uhr – Köpenicker Allee

  • 11.40 Uhr – Köpenicker Allee

  • 11.42 Uhr – Wiesengrundstraße (dreimal).

Um 12.00 Uhr fuhren beide MI-Kfz in Berlin-Karlshorst von der Hermann-Duncker-Straße bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend nach links in die Straße An der Wuhlheide, von da 12.01 Uhr trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, missachteten 12.02 Uhr das dort aufgestellte Sperrgebietsschild und fuhren zum Hintereingang des dort befindlichen Objektes der GSSD. Die Insassen des BC-104 verließen kurzzeitig das Fahrzeug und tätigten visuell Aufklärungshandlungen in Richtung GSSD-Objekt.

Am 20. August 1985, 17.20 Uhr hielten beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade auf der Brücke über die Gleisanlagen verkehrswidrig im Halteverbot. Beiden MI-Fahrzeugen entstieg je ein Angehöriger der USA-Armee und realisierte Aufklärungshandlungen unter Einsatz von Fototechnik in Richtung Reichsbahngelände.

Am 29. September 1985, von 21.05 Uhr bis 22.41 Uhr hielten sich beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils drei Insassen) in Berlin-Marzahn im Bereich der NVA-Objekte Beilsteiner Straße/Marzahner Chaussee auf, wobei die Angehörigen der USA-Armee arbeitsteilig umfassende Aufklärungshandlungen durchführten u. a.:

21.42 Uhr bis 21.48 Uhr hielt BC-103 auf der Brücke der Allee der Kosmonauten zwischen Beilsteiner Straße und Rhinstraße, wobei der Beifahrer unter Einsatz eines Handscheinwerfers das Bahngelände sowie dort bereitgestellte Paradetechnik der NVA ableuchtete. Die Realisierung weiterer aktiver Aufklärungshandlungen wurde durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei unterbunden;

22.19 Uhr bis 22.34 Uhr hielt BC-104 an gleicher Stelle auf dem Fußweg.

Der Fahrer verließ das Aufklärungsfahrzeug und brachte Fototechnik in Richtung oben genannter Militärtechnik zum Einsatz.

Am 30. September 1985, ab 0.00 Uhr hielten sich beide Aufklärungsfahrzeuge erneut in diesem Bereich auf. 0.40 Uhr bis 1.00 Uhr folgten sie vom Objekt der NVA, Marzahner Chaussee einer Kolonne Paradetechnik bis zu deren Einfahrt in das NVA-Objekt Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße.

Von 2.18 Uhr bis 2.45 Uhr hielten BC-104 und von 2.50 Uhr bis 2.56 Uhr BC-103 abermals auf der Brücke der Allee der Kosmonauten, wobei die Insassen visuell Aufklärungsaktivitäten in Richtung Reichsbahngelände entwickelten.

2.53 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 24 XH 83 (vier Insassen) verkehrswidrig unmittelbar neben BC-103, es kam zu Sprechkontakten zwischen den Insassen beider Aufklärungsfahrzeuge. Nach energischer Aufforderung zur Weiterfahrt durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei setzten die MI-Fahrzeuge 2.56 Uhr die Fahrt fort.

Am 30. September 1985, 20.13 Uhr befuhren beide Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Köpenick von der Seelenbinderstraße aus kommend mit überhöhter Geschwindigkeit die Bellevuestraße und anschließend als Linksabbieger den dortigen Parkplatz. Dabei missachteten sie in rücksichtsloser Fahrweise die Vorfahrt einer Straßenbahn, sodass diese eine Gefahrenbremsung vornehmen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Auf dem Parkplatz verließen die Angehörigen der USA-Armee die Fahrzeuge und setzten Fototechnik in Richtung einer den Standort passierenden Kolonne von Militärfahrzeugen der NVA ein. 20.25 Uhr verließen beide Aufklärungsfahrzeuge den Standort.

Am 5. Juli 1985, 10.17 Uhr bis 10.23 Uhr hielten die Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, BC-103 und BC-105 (jeweils zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße auf dem Bürgersteig vor dem Objekt der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot. Der Beifahrer des BC-103 verließ das Kfz und realisierte unter Verwendung optischer Hilfsmittel visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Angehöriger der GSSD auf der Sturmbahn des GSSD-Objektes.

Am 9. August 1985 hielten sich die gleichen Aufklärungsfahrzeuge (jeweils zwei Insassen) ab 9.40 Uhr in Berlin-Oberschöneweide im Bereich Straße An der Wuhlheide/Privatweg I, überwiegend verkehrswidrig im Parkverbot stehend, auf.

Als 12.03 Uhr eine Kolonne Militärfahrzeuge der GSSD den Standort der MI-Fahrzeuge passierte, brachte jeweils ein Insasse Fototechnik gegen die Militärkolonne zum Einsatz, während die beiden anderen Angehörigen der USA-Armee schriftliche Aufzeichnungen anfertigten.

MI Großbritanniens:

Angehörige der britischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 44 XB 90, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:

Am 22. Juli 1985, 15.13 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Lichtenberg von der Schottstraße auf den Roedeliusplatz. Bei kurzem Halt richtete der Beifahrer Fototechnik auf den Posten des MfS-Objektes. 15.14 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Gotlindestraße und hielt ca. eine Minute vor der Einfahrt des MfS-Objektes Gotlindestraße verkehrswidrig im Halteverbot. 15.15 Uhr bis 15.20 Uhr parkte das Fahrzeug in der Normannenstraße vor dem Grundstück Nr. 34a verkehrswidrig im Parkverbot.

Zwei Angehörige der britischen Armee begaben sich zu Fuß zur Ruschestraße und führten visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Haupteingang des MfS-Objektes durch. 15.21 Uhr fuhr das MI-Fahrzeug ohne Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung von der Ruschestraße nach rechts in die Normannenstraße in Richtung Jacques-Duclos-Straße.10

Am 26. Juli 1985, 13.23 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Kreuzung Hermann-Duncker-Straße/An der Wuhlheide verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur geradeaus in Richtung Edisonstraße, wodurch eine erhebliche Gefährdung des Gegenverkehrs verursacht wurde.

Am 1. August 1985, 14.07 Uhr bis 14.08 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen, als Beifahrer ein Angehöriger der RAF-Fallschirmjäger) in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee gegenüber dem Haupteingang des MfS-Objektes verkehrswidrig im Halteverbot. Von 14.23 Uhr bis 14.42 Uhr stand das gleiche Kfz in Berlin-Bohnsdorf auf einem Feld (Nähe Spechtstraße), wobei die Angehörigen der britischen Armee, teilweise auf dem Dach des Aufklärungsfahrzeuges stehend, Fototechnik in Richtung der Anlagen und der Einflugschneise des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Einsatz brachten.

Am 8. August 1985, 14.00 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Lichtenberg von der Frankfurter Allee in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße.

Die Fahrerin missachtete hinter der Einmündung Dottistraße die Aufforderung eines VK-Postens zum Halten, fuhr in rücksichtsloser Fahrweise links am VK-Posten und diesen mit dem Fahrzeug an der Hand streifend vorbei, bog verkehrswidrig nach rechts in die für die Einfahrt gesperrte Normannenstraße ein und hielt kurzzeitig vor dem geschlossenen Tor des MfS-Objektes. Nach fortgesetzter Fahrt Richtung Gotlindestraße wendete das Fahrzeug in der Ruschestraße und setzte unter Missachtung der Aufforderung eines VK-Postens zum Rechtsabbiegen die Fahrt in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße fort. Der Aufforderung eines weiteren VK-Postens zum Halten kam die Fahrerin des MI-Kfz nicht nach, fuhr rücksichtslos auf den VK-Posten zu, der dadurch gezwungen wurde zurückzugehen, befuhr verkehrsgefährdend den Bürgersteig der Ruschestraße bis hinter das VK-Postenhaus und setzte die Fahrt Richtung Frankfurter Allee fort.

Am 14. August 1985, 10.52 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) verkehrswidrig nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, wobei 10.53 Uhr das dort aufgestellte Sperrgebietsschild missachtet wurde. 12.14 Uhr befuhr es in Berlin-Karlshorst von der Fritz-Schmenkel-Straße11 aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee und hielt von 12.15 Uhr bis 12.17 Uhr jeweils eine Minute vor den Einfahrten der Objekte des MfS verkehrswidrig im Halteverbot.

Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 46 XB 33, u. a.:

Am 13. Juli 1985, 10.20 Uhr bis 10.27 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade verkehrswidrig auf dem Fußweg der Brücke über die Gleisanlagen im Halteverbot.

Die Angehörigen der britischen Armee brachten Fototechnik in Richtung eines zur Abfahrt bereitgestellten, mit Militärtechnik der NVA beladenen Transportzuges zum Einsatz.

Am 5. August 1985, 12.01 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Müggelheim vom Gosener Damm aus den für alle Kraftfahrzeuge gesperrten Winterweg in Richtung Seddingruben. 13.04 Uhr fuhr es in Berlin-Karlshorst von der Verlängerten Waldowallee aus in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Wiesengrundstraße.

Am 9. August 1985, 12.03 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, An der Wuhlheide Nähe Privatweg I in Richtung Köpenick verkehrswidrig im Parkverbot. Drei Angehörige der britischen Armee verließen das Aufklärungsfahrzeug, begaben sich auf den Mittelstreifen, um von dieser Position aus Fototechnik gegen eine aus dem Privatweg I in Richtung Hermann-Duncker-Straße passierende Panzer- und SPW-Kolonne der GSSD zum Einsatz zu bringen. Gleichartige Aufklärungsaktivitäten entwickelten die britischen Armeeangehörigen 12.29 Uhr vom Standort Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee, Nähe Kiesweg.

Am 30. September 1985, 10.45 Uhr bis 10.55 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug (fünf Insassen) in Berlin-Marzahn an der Ostseite des NVA-Objektes Köpenicker Straße. Ein Angehöriger der britischen Armee tätigte, auf dem Dach des Fahrzeuges stehend, visuelle Aufklärungsaktivitäten über die Objektbegrenzung hinweg in Richtung von im Objektinneren abgestellter Militärtechnik der NVA. 11.19 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf den Fürstenwalder Damm in Richtung Berlin-Köpenick. Während der Vorbeifahrt am Parkplatz Fürstenwalder Damm entwickelte der Beifahrer durch die geöffnete Dachluke visuell Aufklärungshandlungen in Richtung dort stationierter Paradetechnik der NVA.

Am 25. September 1985, 13.15 Uhr bis 13.24 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 61 XB 47, (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Nähe Dankratweg am Bahndamm. Während der Beifahrer vom Fahrzeug aus intensiv die Umgebung absicherte, begab sich der Fahrer auf das Bahngelände und setzte Fototechnik gegen einen auf einem Plattenwagen verladenen Tankwagen der GSSD ein.

13.28 Uhr fuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Biesdorf von der Straße Alt-Biesdorf unter zweimaliger Missachtung des bestehenden Verkehrsverbotes für alle Fahrzeuge zur Ostseite des NVA-Objektes Köpenicker Straße, hielt dort von 13.32 Uhr bis 13.33 Uhr, fuhr weiter zur Südseite und hielt dort 13.34 Uhr kurzzeitig an. An beiden vorgenannten Standorten bestiegen die Angehörigen der britischen Armee das Dach des MI-Fahrzeuges, um unter Nutzung dieser erhöhten Position visuell Aufklärungsaktivitäten jeweils in Richtung von im Objektinnern abgestellter Militärtechnik zu realisieren. In gleicher Weise wurden die britischen Armeeangehörigen von 13.58 Uhr bis 14.00 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße am dortigen Objekt der Grenztruppen der DDR tätig, wobei das als Aufklärungsplattform genutzte Fahrzeug darüber hinaus verkehrswidrig im Halteverbot stand.

Am 2. September 1985, ab 14.22 Uhr folgte das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 24 XH 83, (vier Insassen) ab Berlin-Köpenick, Lindenstraße/Joachimstraße einer Kolonne von Militärfahrzeugen der GSSD bis zu deren Einfahrt in das Objekt der GSSD Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, wobei eine Angehörige der britischen Armee im Fond des MI-Fahrzeuges Aufzeichnungen anfertigte.

14.28 Uhr hielt es vor dem Tor des genannten GSSD-Objektes verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei britische Armeeangehörige verließen das Fahrzeug und nahmen visuell Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres vor.

Inzwischen setzte das MI-Fahrzeug auf den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Parkplatz an der Trabrennbahn um. Beide britische Armeeangehörige begaben sich zu Fuß zu diesem Standort, wobei sie ihre Aufklärungsaktivitäten in Richtung Sportgarten des GSSD-Objektes, wo Militärtechnik stationiert war, konzentrierten.

MI Frankreichs:

Am 15. August 1985, 10.12 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 691–0061, (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst von der Wiesengrundstraße aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee in Richtung Fritz-Schmenkel-Straße.

Am 29. Juli 1985, 14.30 Uhr wurde das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6801–1247, (vier Insassen) in Berlin-Blankenfelde, Bahnhofstraße im Gebiet der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin festgestellt. Es fuhr bis zum Beobachtungsturm der Grenztruppen der DDR, wendete dort und wurde an einer Position ca. 60 m im Grenzgebiet durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei an der Weiterfahrt gehindert. Nach erfolgter Dokumentation wurde 14.57 Uhr die Blockade aufgehoben und das MI-Fahrzeug aus dem Grenzgebiet verwiesen.

Am 18. August 1985, 9.25 Uhr bis 9.28 Uhr hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee vor dem Objekt des MfS verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 17. September 1985, 8.53 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6811–0360, (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße. 9.34 Uhr fuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Friedrichshain von der Rechtsabbiegerspur der Marktstraße verkehrsgefährdend geradeaus in Richtung Boxhagener Straße.

Am 9. Juli 1985, jeweils 9.43 Uhr und 10.19 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs (vier Insassen), 6851–1854, in Berlin-Pankow von Bucher Straße aus den für alle Fahrzeuge (außer Baufahrzeuge) gesperrten Verbindungsweg zur Krontaler Straße. 9.56 Uhr hielt es in der Krontaler Straße in der Nähe des Bahndamms. Zwei französische Armeeangehörige verließen kurze Zeit das Fahrzeug und tätigten visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Gleisanlagen und Stellwerk der Deutschen Reichsbahn. 10.26 Uhr bis 11.13 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug im Verbindungsweg ca. 130 m vor Krontaler Straße in optimaler Sichtposition sowohl zur Autobahn, zu den Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn sowie zu einem Objekt des MdI (Ausbildungsplatz für Diensthunde), wobei stattfindender Zug- bzw. Fahrzeugverkehr jeweils gesteigerte visuelle Aufklärungsaktivitäten der im Fahrzeug verbliebenen französischen Armeeangehörigen auslöste.

Am 20. August 1985, 16.24 Uhr hielt das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm kurzzeitig vor dem Objekt des MfS verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 18. September 1985, 14.09 Uhr fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Lichtenberg von der Frankfurter Allee trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer Anlieger) nach links in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße zur Josef-Orlopp-Straße. 15.05 Uhr fuhr es in Berlin-Oberschöneweide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer Bus im Linienverkehr) von der Rummelsburger Straße nach links in die Hermann-Duncker-Straße.

Am 23. August 1985, 15.01 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6851–1862 (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I ein. 15.09 Uhr begab es sich in Berlin-Karlshorst bei viermaliger Missachtung des bestehenden Verkehrsverbots für alle Fahrzeuge (dreimal außer Anlieger) in die Wiesengrundstraße Richtung Verladeanlage der Deutschen Reichsbahn.

15.20 Uhr befuhr das MI-Fahrzeug in Berlin-Biesdorf die Guntramstraße und um 15.46 Uhr in Berlin-Karlshorst die Fritz-Schmenkel-Straße. Beide Straßen sind für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrt. 16.33 Uhr bis 16.48 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karow, verlängerte Boenkestraße auf der Brücke über die Autobahn. Die französischen Armeeangehörigen verließen das Fahrzeug und hielten sich am geöffneten Kofferraum auf. Bei Annäherung von Militärfahrzeugen auf der Autobahn entwickelten sie jeweils Aufklärungsaktivitäten unter Einsatz optischer Hilfsmittel.

Am 2. September 1985, 14.35 Uhr fuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst auf den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Parkplatz am VE Rennbetrieb. Nach erfolgtem kurzen Sprechkontakt zum Beifahrer des bereits am gleichen Ort befindlichen Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 24 XH 83, brachte der Beifahrer des französischen MI-Fahrzeuges Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite gegen im Innern des dortigen Objektes der GSSD stationierte Militärtechnik zum Einsatz, womit ein in unmittelbarer Nähe an der Objektbegrenzung errichtetes ordnungsgemäßes Fotografierverbotsschild demonstrativ missachtet wurde.

Am 18. September 1985, 15.16 Uhr befuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Guntramweg in Richtung Bahnanlagen.

Anlage 1 zur Information Nr. 444/85

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen der USA und Frankreichs

Am 12. Juli 1985, 13.45 Uhr verursachte der Angehörige der MI der USA, [Name, Vorname], Spezialist der 4. Klasse, als Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges BC-104, Typ Audi (zwei Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Stralauer Allee/Bossestraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges fuhr infolge Unaufmerksamkeit und Nichteinhaltens eines angemessenen Sicherheitsabstandes an oben genannter Kreuzung auf einen vor ihm verkehrsbedingt anhaltenden Pkw, Typ Wartburg 353, aus dem Bezirk Frankfurt/Oder auf.

Personen wurden nicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand ein gleichermaßen verteilter Sachschaden in Höhe von ca. 800 Mark.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen. Am Unfallort befand sich außerdem das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103 (zwei Insassen). Während der Unfallaufnahme wurde von beiden MI-Fahrzeugen Funkverkehr geführt.

14.58 Uhr traf ein Vertreter der GSSD am Unfallort ein.

Ihm gegenüber erfolgte die Legitimation des Unfallverursachers.

Am 12. Juli 1985, 16.00 Uhr verursachte ein Angehöriger der MI Frankreichs als Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges 6811–0360, Typ Opel Kadett (vier Insassen), in Berlin-Adlershof, Dörpfeldstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges missachtete beim Rechtsabbiegen von der Dörpfeldstraße in das Adlergestell bei auf »grün« geschalteter Lichtsignalanlage die gebotene Rücksichtnahme auf eine geradeausfahrende Radfahrerin aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, und kollidierte mit dieser.

Dabei wurde die DDR-Bürgerin verletzt und musste durch die Schnelle Medizinische Hilfe zur ambulanten Versorgung in das Krankenhaus Köpenick gebracht werden.

An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 100 Mark.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Eine Legitimation der französischen Militärangehörigen erfolgte nicht.

Während der Unfallaufnahme führten diese Funkverkehr durch.

Anlage 2 zur Information Nr. 444/85

Schuldhaft verursachter Verkehrsunfall durch einen Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs

Am 5. Juli 1985, 18.15 Uhr verursachte der Fahrer des Militärfahrzeuges der französischen Besatzungstruppen in Westberlin, Kennzeichen [Kennzeichen] (zwei Insassen) in Berlin-Niederschönhausen, Grabbeallee/Heinrich-Mann-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Angehörige der französischen Armee befuhr die Grabbeallee stadteinwärts und kollidierte beim Fahrspurwechsel infolge Unaufmerksamkeit an oben genannter Kreuzung seitlich mit einer in gleicher Richtung fahrenden Straßenbahn der Linie 22, Triebwagen-Nr. 21 78 79–3.

Personenschaden trat nicht ein. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 400 Mark, davon ca. 300 Mark an der Straßenbahn.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen, bei deren Eintreffen der Unfallverursacher den Unfallort bereits verlassen hatte.

Anlage 3 zur Information Nr. 444/85

Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland

Nur zur persönlichen Information!

Am 25. September 1985, 11.10 Uhr verursachte ein Bürger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, mit einem Pkw Typ Trabant, polizeiliches Kennzeichen [Kennzeichen], in Berlin-Friedrichshain, Kreuzung Karl-Marx-Allee/Straße der Pariser Kommune einen Verkehrsunfall.

Der DDR-Bürger befuhr die rechte Fahrspur der Karl-Marx-Allee stadtauswärts. Infolge Unaufmerksamkeit stieß er im oben genannten Kreuzungsbereich gegen die Rückfront eines die gleiche Fahrspur als Rechtsabbieger in die Straße der Pariser Kommune benutzenden Privatfahrzeuges eines Angehörigen der britischen Besatzungstruppen in Westberlin, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ Volvo 240 GE (vier Insassen, davon drei Zivilisten).

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 200 Mark, davon ca. 150 Mark am Pkw Volvo.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen. Eine Legitimation der Insassen des britischen Fahrzeuges erfolgte nicht.

Anlage 4 zur Information Nr. 444/85

Verletzung der Grenzgebietsordnung der DDR durch Bürger der Französischen Republik

Am 2. Juli 1985, 14.55 Uhr wurden in Berlin-Pankow, Brehmestraße im Gebiet der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin durch eine Streife der Deutschen Volkspolizei zwei Zivilisten kontrolliert, die keine Genehmigung zum Betreten des Grenzgebietes vorweisen konnten, sich als Bürger der Französischen Republik und Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs ausgaben, jedoch eine entsprechende Legitimierung einem Offizier der Deutschen Volkspolizei gegenüber verweigerten.

16.10 Uhr begaben sich beide Zivilisten zu dem in der Schönholzer Straße vor dem Haus Nr. 3 abgestellten Pkw, Kennzeichen [Kennzeichen], Typ VW Käfer, mit dem sie die Fahrt fortsetzten.

Das genannte Fahrzeug war 13.16 Uhr mit zwei Zivilisten besetzt in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereist. Die Ausreise erfolgte 18.32 Uhr.

  1. Zum nächsten Dokument Herbstsynoden Landeskirche Sachsen und Kirchenprovinz Sachsen

    6. November 1985
    Information Nr. 453/85 über die Herbstsynoden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (12. bis 16. Oktober 1985 in Dresden) und der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (24. bis 27. Oktober 1985 in Magdeburg)

  2. Zum vorherigen Dokument Blockübergreifendes Friedenswochenende in Berlin

    [ohne Datum]
    Information Nr. 423/85 über die Durchführung des sogenannten blockübergreifenden Friedenswochenendes mit Beteiligung gegnerischer und feindlich-negativer Kräfte in der Hauptstadt der DDR, Berlin